Ausgerechnet die VW Bank könnte nun dafür sorgen, dass die vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer über einen Umweg doch noch zu ihrer Entschädigung kommen können. Grund ist, dass die VW Bank in ihren Kreditverträgen fehlerhafte Pflichtangaben verwendet hat. Dadurch wird der Widerruf des Autokredits ermöglicht.
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Mit Spannung dürfte sowohl Volkswagen als auch zahlreiche Autofahrer nach Berlin blicken. Am dortigen Landgericht wurde am 24. Oktober 2017 erneut der Widerruf eines Autokredits der VW-Bank verhandelt. Ein Verbraucher möchte seinen im August 2014 geschlossenen Autokredit zur Finanzierung seines VW Touran widerrufen. Grund: Der Bank sind Fehler bei den Pflichtangaben unterlaufen. Wie das Handelsblatt unter Berufung auf Prozessbeobachter berichtet, bestätigte die Vorsitzende Richterin Fehler bei den Angaben zum Kündigungsrecht oder zur Vorfälligkeitsentschädigung. Die Folge davon wäre, dass die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf damit auch noch Jahre nach Abschluss der Autofinanzierung möglich wäre. Das Urteil wird Anfang Dezember erwartet.
„Nach derzeitigem Stand spricht vieles dafür, dass das Gericht den Widerruf anerkennt. Das Urteil hätte eine enorme Sprengkraft für Millionen Autofinanzierungen, die dann widerrufen werden könnten. Denn Fehler dürften auch in den Kreditverträgen anderer Banken auftauchen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, MBK Rechtsanwälte, der schon zahlreiche vom Abgasskandal betroffene Autofahrer vertritt.
Da es sich bei der Vergabe von Autokrediten in der Regel um verbundene Geschäfte handelt, eröffnet der Widerruf der Autofinanzierung den Verbrauchern die Möglichkeit, nicht nur den Kreditvertrag, sondern auch den Kaufvertrag rückabzuwickeln. „Eine elegante Lösung, um sich von seinem dreckigen Diesel zu trennen und doch noch eine Art Schadensersatz zu erhalten. Wobei der Widerruf nicht davon abhängig ist, ob es sich um ein vom Abgasskandal betroffenes Auto handelt oder nicht. Grundsätzlich ist der Widerruf möglich, wenn die Bank fehlerhafte Widerrufsbelehrungen oder Pflichtangaben verwendet hat“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung.
Nach einem erfolgreichen Widerruf des Autokredits erhält der Verbraucher seine geleisteten Zahlungen zurück und gibt das Fahrzeug an die Bank. Für die gefahrenen Kilometer kann die Bank einen Nutzungsersatz verlangen. Der Widerruf dürfte sich dennoch in den meisten Fällen rechnen. Dank einer verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung könnte der Nutzungsersatz bei Autofinanzierungen ab dem 13. Juni 2014 sogar ganz entfallen.
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