Auch ein Tesla 3 muss so geliefert werden, wie er bestellt wurde. Klappt das nicht, dann haben Käufer einen gesetzlichen Nacherfüllungsanspruch. Sind Hersteller und Händler nicht in der Lage, fehlende Funktionen nachzurüsten oder entsprechende Bauteile auszutauschen, dann muss es einen finanziellen Ausgleich geben – oder das Auto geht gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zum Händler.
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Die Stuttgarter Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte hat jetzt für einen Tesla 3-Besitzer einen entsprechenden Anspruch angemeldet. Tesla war nicht in der Lage, das Auto mit den bestellten Ultraschallsensoren auszustatten und auszuliefern, stattdessen war eine Kamera verbaut.
Rechtsanwalt Marcel Seifert: „Für unseren Mandanten waren die Ultraschallsensoren und die damit verbunden Annehmlichkeiten Teil der Kaufentscheidung. Zudem ist die Ultraschall-Version ein deutlicher Mehrwert, auf den der Käufer nicht verzichten wollte!“
Erst nach Abschluss des Kaufvertrags und Bestellung des Fahrzeugs hatte Tesla mitgeteilt, dass das Fahrzeug nicht mit den bestellten Ultraschallsensoren, sondern eben mit den kamerabasierten Sensoren „Tesla Vision“ ausgestattet und geliefert werden könne. „Unserem Mandanten wurde praktisch keine Wahl gelassen“. Dabei räumte Tesla unserem Mandanten hinsichtlich dieser Änderung weder ein Widerrufsrecht noch eine Minderung des Kaufpreises ein“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.
Als der Tesla 3 schließlich ausgeliefert wurde, zeigte sich, dass „Tesla Vision“ gegenüber den Ultraschallsensoren erhebliche Nachteile aufweist. Das wurde besonders bei der Einparkhilfe deutlich, die keinerlei akustische Warnsignale abgibt. Zudem können andere Assistenzsysteme wie der Parkassistent oder das Herbeirufen des Fahrzeugs mit den kamerabasierten Sensoren nicht genutzt werden.
Von diesen Fehlern und fehlenden Funktionalitäten war allerdings keine Rede, als dem Kunden mitgeteilt wurde, dass das Fahrzeug wie bestellt nicht geliefert werden kann. Der Tesla 3 war damit nicht nur mangelhaft ausgestattet, sondern auch fehlerbehaftet.
Rechtsanwalt Seifert ist zuversichtlich, den Anspruch durchsetzen zu können, entweder im außergerichtlichen Verfahren, im Kontakt mit Tesla oder vor Gericht: „Der Fall ist offensichtlich!“
Dass Schadenersatzansprüche gegen Tesla durchgesetzt werden können, zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 21. Februar 2022 (Az.: 26 O 490/20). Hier funktionierten verschiedene Assistenzsysteme bei einem Tesla 3 nicht wie gewünscht. Da Tesla nicht nachbessern wollte, entschied das Gericht, dass das Fahrzeug mangelhaft ist und Tesla Schadenersatz leisten müsse.
Die Kanzlei BRÜLLMANN steht Tesla-Kunden für eine kostenlose Erstberatung gerne zur Verfügung.