Grundsätzlich ist das Abschleppen von Fahrzeugen im öffentlichen Raum Polizeisache. Etwas anders sieht das in Einfahrten und auf Privatgrund aus – hier haben Bürger das Recht auf Besitzwehr. Man kann also unter bestimmten Umständen einen Abschleppdienst beauftragen. Um das zu vereinfachen haben Abschleppdienst wie beispielsweise „Falschparker-Notdienst.de“ „parknotruf.de“ oder „stop-falschparker.de“ eine einfache Routine entwickelt, um Betroffenen die Arbeit abzunehmen. Sie werben damit, dass derartige privatrechtlich veranlasste Abschleppvorgänge für den Auftraggeber kostenfrei (sogar vertragsfrei) sein sollen. Rechtsanwalt Dr. Sebastian Korts, Fachanwalt für Steuerrecht aus Köln, hat sich mal die Mühe gemacht zu recherchieren, warum eine solche Dienstleistung aus verschiedenen Blickwinkeln juristisch nicht korrekt sein dürfte.
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Rechtsanwalt Dr. Korts aus Köln: „Zivilrechtlich handelt es sich um einen Auftrag des Parkplatzinhabers an die Abschleppfirma. Die umsatzsteuerliche Leistungsbeziehung entsteht zwischen diesen beiden beteiligten Rechtsträgern. Das Abschleppunternehmen schreibt eine Rechnung unter offenem Ausweis der Umsatzsteuer an den Auftraggeber und dieser kann die Aufwendungen im Wege des Schadenersatzes gegenüber dem Falschparker geltend machen. Soweit ist dieser Vorgang ordnungsgemäß.“ Das Ganze ist nicht unkompliziert, führt aber auf direktem Weg zur Erkenntnis, dass das Prozedere zumindest aus steuerlicher Sicht nicht in Ordnung ist,.
Ich finde diese Dienste gut. Wer bisher das Opfer von rücksichtslosen Falschparkern wurde, konnte sich nur mit viel Aufwand und Stress wehren. Nun geht das viel einfacher. Gut so. Und jedem der über die hohen Abschleppkosten jammert sei gesagt, einfach nicht auf fremden Parkplätzen parken.
Ich wurde auch Opfer dieser Betrügerbande. Sie haben versucht mein Auto abzuschleppen und ich konnte das in letzter Sekunde verhindern. Nun wollen die Geier von mir 301,65€ für die Aktion. Ich habe mehrmals den Betrügern vom Parknotruf geschrieben, dass ich das nicht bezahlen werde. Sie argumentieren immer mit Beweisbildern und das Sie mein Auto schon am Haken hatten und das es in dem Fall keine Leerfahrt sei. Auch in meinem Schreiben ist 2 mal das gleiche Foto mit den selben Datumsangaben.
Mein Ratschlag, in die Zentrale fahren und den Landen abf…n
Ich werde Parknotruf das leben so schwer wie nur möglich machen!
Mein Ehemann hat vier Schreiben alle auf einmal am heutigen Tag erthalten von PARKNOTRUF, in dem ihm mitgeteilt wird, dass er für die Erstattung der Kosten für die Leerfahrt eines Abschleppdienstes i.H.v. 116,00 EUR jeweils aufkommen soll. Er parkte auf einem Privatgrundstück, was aber nicht durch ein Hinweisschild ersichtlich war. Hier angegeben waren die §§ 858, 859 BGB. Fotos des geparkten Autos zeigten dreimal das gleiche Bild vom PKW. Parkzeiten auf zwei Schreiben waren an verschiedenen Tagen, aber zweimal mit genau der gleichen Uhrzeit aufgeführt. Zufall oder Fake? Er geht in den Widerspruch, weil er sich nicht schuldig fühlt.