Bis Ende Juni sind bei der Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) 7443 Anzeigen gegen Anlageberater von Banken und Sparkassen im Zusammenhang mit Anlageberatung eingegangen. Obwohl der Gesetzgeber die Regeln für eine anleger- und objektgerechte Beratung verschärft hat, müssen Anleger scheinbar immer noch ganz genau aufpassen, ob ihre Wünsche bei der Anlageberatung tatsächlich berücksichtigt werden.
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Anleger sollten sich immer klar darüber sein, dass sie mit der Beteiligung an einem Fonds eine unternehmerische Beteiligung erwerben. Damit eröffnen sich nicht nur Chancen auf satte Renditen, sondern eben auch das Risiko, Geld zu verlieren. Im Anlageberatungsgesxpräch muss auf diese Risiken ebenso hingewiesen werden, wie auf die Rückvergütungen (Kick-Backs), die die Anlageberater für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten.
Werden diese Kriterien im Beratungsgespräch nicht erfüllt, können Anleger möglicherweise Ansprüche aus Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Geschäft geltend machen. Zur rechtlichen Überprüfung der Möglichkeiten empfehlen wir, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.