Falsch überwiesen – Paypal ist zur Auskunft verpflichtet

Rechtsanwalt Fabian Fritsch betreut aktuell mehrere Fälle, in denen versehentlich Geld an falsche Personen gesendet wird: „Trotz direkter Ansprache über die E-Mailadresse reagiert der Konto-Besitzer nicht und auch PayPal ist bei der notwendigen Feststellung der gefragten Identität alles andere als behilflich.“

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Oftmals kann PayPal nur auf gerichtlichem Weg motiviert werden, die Identität von Account-Eigentümern bekannt zu geben und einer Auskunftsverpflichtung nachzukommen. Fritsch: „Für PayPal scheint es dabei vorrangig um eine Art Bankgeheimnis zu gehen – Betroffene haben aber eher den Eindruck, PayPal scheut den Aufwand.

Bei der Polizei eine Anzeige gegen „beinahe Unbekannt“ zu erstatten, ist auch nicht zielführend, weil der Vorgang an sich nicht strafbar ist. Unter Umständen weiß der so Beschenkt ja gar nicht, dass das Geld auf dem Konto ist. Dies kann z.B. passieren, wenn das Konto über längere Zeit nicht genutzt wurde, die email-Adresse nicht mehr existiert oder der Accountbesitzer gestorben ist.

Rechtsanwalt Fritsch: „Es gibt aber einen Auskunftsanspruch, der grundsätzlich auch in Deutschland gegen das Unternehmen einklagbar ist. Zwischen PayPal und den Kunden besteht ein Zahlungsdiensterahmenvertrag. PayPal trifft als lizenzierte  Bank die gleichen rechtlichen Pflichten, wie alle anderen auch. Das Gesetz sieht keine PayPal-Ausnahmen vor. Da sich der aus einer irrtümlichen Zahlung Begünstigte grundsätzlich nicht strafbar macht, wenn er das Geld erhält, bleibt nur der zivilrechtliche Weg. Klar ist aber auch: PayPal trifft grundsätzlich keine Schuld, wenn man E-Geld auf ein falsches Konto transferiert. In diese Fällen gibt es folgerichtig auch keine durchsetzbaren Zahlungs- oder Erstattungsansprüche gegen PayPal.“

Gleichwohl: Zur Auskunft ist PayPal verpflichtet. Hierzu gibt es auch Gerichtsentscheidungen.

Die Kanzlei Hafencity steht Betroffenen gerne mit Rat und Tat anwaltlich zur Seite.

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