Fallstricke zwischen Umwelt- und Abwrackprämie

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Die Berliner Verbraucherzentrale weist auf die Fallstricke der Umwelt- bzw. Abwrackprämie hin. Seit dem 27. Januar 2009 werden die amtlichen Anträge und die dazugehörigen, zahlreichen Dokumente vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen. Vorher sollte jeder für sich unbedingt auch die zahlreichen Voraussetzungen prüfen: Das neue Fahrzeug muss zwischen dem Stichtag 14.01. und 31.12.2009 zugelassen werden und das alte innerhalb dieses Zeitraums geschreddert sein.

Die Erstzulassung des Altfahrzeugs muss vor der Verschrottung mindestens 9 Jahre zurückliegen. Wer also sein Altfahrzeug nicht spätestens in den ersten Wochen des Jahres 2000 erstmalig zugelas-sen hat, muss sich darüber klar sein, dass er möglicherweise nicht mehr in den Genuss der Prämie kommt, da er mit der Verschrottung noch warten muss, bis das Fahrzeug 9 Jahre alt wird.

Weiter muss das Fahrzeug mindestens ein Jahr auf eine Privatperson zugelassen sein. Achtung: Alt-fahrzeughalter und die Person, auf die der Neu- oder Jahreswagen zugelassen wird, müssen iden-tisch sein. Dies ist besonders zu beachten, wenn Kinder die Altfahrzeuge ihrer Eltern fahren.

Alles muss sich in Deutschland abgespielt haben, bei auch nur teilweiser Auslandszulassung wird es zu Schwierigkeiten kommen. Das gilt auch für das Neu- oder Leasingfahrzeug, das mindestens die Schadstoffklasse Euro 4 erfüllen muss.

Kompliziert wird es bei den Jahreswagen: Hier darf der Käufer nicht etwa ein x-beliebiges Fahrzeug wählen, sondern es darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller – längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsun-ternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein.

Ein weiterer Fallstrick: Es reicht nicht etwa nur aus, nur den Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs gem. Altfahrzeugverordnung vorzulegen, denn zusätzlich ist eine weitere Bestätigung über die Schredderung zu erbringen.

Für die Prämie wird ein Topf von 1,5 Mrd. bereitgestellt, wobei auch die amtlichen Abwicklungskosten aus diesem Topf bezahlt werden müssen. Ist der Topf erschöpft, gehen die Autokäufer leer aus. Nur wann das sein wird und ob es vorher eine Art Warnung gibt, steht in den Sternen.

Diese Gefahr bestehe zwar nach Angaben des BAFA für „die kommenden Wochen“ nicht, daraus folgt aber: Wer nicht innerhalb der „nächsten“ Wochen sein altes Auto verschrotten lässt und ein neues Auto erwirbt, muss damit rechnen, dass sich möglicherweise der Preis des Neufahrzeugs schlagartig um 2.500,- EUR erhöhen kann, denn es wird das Risiko des Käufers bleiben, ob er überhaupt in den Genuss der Prämie kommt.

Ist der Kaufpreis auf Kante finanziert, sollte sich der Käufer vorher unbedingt schriftlich ein Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtzahlung der Prämie einräumen lassen. Überhaupt sollte er zunächst versuchen, den in der Branche bisher üblichen Rabatt zu vereinbaren und wohl besser die Prämie nicht in die Vertragsverhandlungen einführen. Jedenfalls wird der Autohändler für die Antragstellung nicht benötigt.

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Tomke Schwede

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