Damit hat man rechnen können: Das Berliner Verwaltungsgericht hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und damit den Weg frei gemacht für Dieselfahrverbote in der Hauptstadt. Aktuell trifft es nur einige besonders durch Stickoxid belastete Strecken, das Land Berlin muss aber die Ausweitung auf weiteree Fahrverbotszonen prüfen.
Akut von Fahrverboten bedroht sind:
Leipziger Straße Friedrichstraße Behrenstraße Brückenstraße Reinhardtstraße Dorotheenstraße Alt-Moabit Stromstraße Joachimsthaler Straße Kaiserdamm Spandauer Damm Kaiser-Friedrich-Straße Hermannstraße Sonnenallee Mariendorfer und Tempelhofer Damm, Potsdamer Straße Leonorenstraße Oranienstraße Kapweg
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In den elf genannten Straßenabschnitten dürfen Diesel der Schadstoffklassen 1 - 4 nicht mehr fahren, später gelten die Duchfahrtsverbote auch für Euro-5-Diesel. Die Berliner Regierung hat drei Monate Zeit, entsprechende Beschlüsse und Durchführungsanordnungen zu erlassen, im Juni müssen die Fahrverbotszonen dann wirksam ausgeschildert sein.
Ob und welche Ausnahme-Regelungene es für Anlieger, Handwerker, Lieferdienste etc. gibt, ist noch völlig offen.