Fahrverbote bleiben nach Diesel-Gipfel ein Thema – Widerruf des Autokredits

Gewinner des Diesel-Gipfel sind vor allem die Autobauer. Sie kommen mit einem Software-Update bei Diesel-Fahrzeugen der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 davon. Verlierer sind die Umwelt und die Verbraucher. Die Umwelt, weil Experten erhebliche Zweifel hegen, dass durch Software-Updates sich der Stickoxid-Ausstoß tatsächlich um die – von den Autobauern behaupteten – 25 bis 30 Prozent reduzieren lässt. Damit dürfte die Schadstoffbelastung in vielen Städten weiterhin deutlich über den Grenzwerten legen. Die Verbraucher, weil sie mit der günstigsten Lösung für die Autohersteller abgespeist wurden. Diesel-Fahrer müssen nach dem Gipfel weiterhin mit Fahrverboten, unbekannten Folgen durch das Update und wahrscheinlich einem immer größeren Wertverlust ihrer Autos leben.

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Software-Updates soll es nur für Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 geben. Das betrifft aber nur etwas fünf Millionen Diesel-Fahrzeuge in Deutschland und die Hälfte davon muss ohnehin als Folge des VW-Abgasskandals nachgerüstet werden. Für ältere Diesel-Fahrzeuge sind keine Maßnahmen geplant außer einer möglichen Umstiegsprämie beim Kauf eines neueren Diesel oder Elektroautos. Wer sich das nicht leisten kann, muss damit rechnen, dass er mit seinem alten Diesel bald nicht mehr in die Innenstädte fahren darf. Das kann aber selbst für umgerüstete neuere Diesel gelten. Denn ob durch ein Software-Update die Grenzwerte eingehalten werden können, wird von vielen Experten bezweifelt. Zudem hat das Verwaltungsgericht Stuttgart unlängst klar gemacht, dass es Software-Updates für nicht geeignet hält, den Stickoxid-Ausstoß wirksam zu reduzieren und damit die Tür für Fahrverbote weit aufgemacht – nicht nur in Stuttgart.

„Was bei den Diesel-Fahrern nach dem Gipfel vor allem bleibt, ist Verunsicherung. Wichtige Fragen nach Folgen durch das Update, Entschädigungen oder Garantien durch die Hersteller blieben unbeantwortet. Die Halter von Diesel-Fahrzeugen können sich in dieser Situation nur selbst helfen und ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei AJT.

Eine erfolgversprechende Möglichkeit, sich von seinem Diesel, gleich welcher Marke, zu trennen, kann der Widerruf des Autokredits sein. Viele Autofinanzierungen wurden über eine Autobank abgeschlossen. Bei Finanzierungen, die seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, ist der Widerruf auch heute noch möglich, wenn die Bank nicht ordnungsgemäß über die Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt hat. Dann kann mit einem erfolgreichen Widerruf auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. „Das bedeutet, der Käufer gibt den Wagen zurück und erhält sein Geld wieder. Bei Autokrediten, die ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, wird im Optimalfall noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung fällig“, erklärt Rechtsanwalt Jansen.

Mehr Informationen: https://www.ajt-partner.de/autokredit-widerrufen

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