<font-size=“1″>OLG Hamm; Az.: 3 RBs 256/13
Das für wegweisende Urteile bekannte OLG Hamm hat bestätigt, dass Serienverkehrssünder im Fall von Handyverstößen auch mit einem Fahrverbot von einem Monat bestraft werden könne. In diesem Fall war der Fahrer binnen 12 Monaten schon 3 Mal mit Handy am Ohr fahrend erwischt worden.
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Der „Handyverstoß“ lästig….punktbewehrt, von den meisten eher „theoretisch“ ernst genommen: Bisweilen kamen dem Verkehrsrechtler schon Dauerkunden unter, natürlich auch solche, die in Wirklichkeit nicht telefoniert, sondern sich beim Fahren rasiert hatten…
Insgesamt – und das bestätigt der Blick auf andere Fahrer im Stadtverkehr- scheinen Fernsprecheinrichtungen eher nicht so verbreitet und der Griff zum Handy und das wichtige Telefonat unterwegs an der Tagesordnung:
So offenbar auch im hier geurteilten Fall. Der Beklagte ist ein gestresster Außendienstmitarbeiter. Was menschlich gut nachvollziehbar ist, wurde ihm nun zum Verhängnis. Wahrscheinlich durch den Stress der Arbeit wurden neben den Handydelikten auch noch drei Geschwindigkeitsüberschreitungen aktenkundig.
Das Gericht urteilte, dass der Beklagte offenbar durch Geldbußen nicht auf den rechten Weg zu bringen sei… daher das Fahrverbot. Für auf den PKW beruflich dringend angewiesene Handynutzer sei darauf hingewiesen, dass offenbar auch die Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter das Gericht nicht milde stimmen konnte.
Was hier geschah ist für den Juristen nicht so verwunderlich: Bei Vielfachtätern können Strafen „härter“ ausfallen, um dadurch ein Umdenken herbeizuführen. Ähnlichen Härten sehen sich auch Dauerfalschparker gegenüber (s. Artikel in Anwalt24). Hartnäckige Verstöße gegen Verkehrsregeln können zum generellen Zweifel an der Fahreignung und damit zum Umweg über die MPU (Idiotentest) führen. Dieser ist aufgrund der meist erforderlichen verkehrstherapeutischen Vorbereitung dann langwierig und teuer.
Was heißt das für Sie?
* Vermeiden Sie es, galant durch andere begangene Verkehrsdelikte „großzügig“ durch einfaches Zahlen von Bußgeldbescheiden auf sich zu nehmen.
*Wenn Sie auf Ihren Führerschein angewiesen sind, gehen Sie sorgsam mit Ihrem Punktekonto um, im Zweifel sollten Sie sich mit Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten.
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Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Roman Becker
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