Stuttgart setzt Zeichen: Erstes Fahrverbot für Diesel in Aussicht

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Fahrverbot für Diesel
Rechtsanwalt Gerrit W. Hartung
Neues im Dieselskandal – Das Fahrverbot für Diesel rückt näher! Die Gesundheit geht vor. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart Ende Juli unmissverständlich klar gemacht. Mit dieser Entscheidung dürften Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in Innenstädten immer wahrscheinlicher werden.

Denn nicht nur in Stuttgart ist die Schadstoffbelastung extrem hoch. Auch andere Großstädte leiden unter den Emissionen. „Industrie und Politik setzen zwar weiter auf Nachrüstungen bei den Diesel-Fahrzeugen, um die zugelassenen Grenzwerte einzuhalten. Aber die Diskussion um Fahrverbote wird nicht abreißen. In Staaten wie Frankreich oder Großbritannien ist sie ohnehin schon viel weiter vorangeschritten. Dieser Entwicklung wird sich Deutschland nicht mehr lange verschließen können“, ist Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung sicher. Mit anderen Worten hält es der erfahrene Jurist für sehr wahrscheinlich, dass Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge kommen werden. „Es ist das effizienteste Mittel, um die Schadstoffbelastung zu reduzieren. Nachrüstungen werden vermutlich nicht ausreichen und die Auswirkungen auf den Motor sind noch nicht festgestellt“, so Dr. Hartung

Ausgerechnet Stuttgart: Fahrverbot für Diesel im Mercedesland

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgarts bedeutet zunächst, dass schon ab 2018 Diesel-Fahrzeuge in einige Bezirke nicht mehr reindürfen. Betroffen wären davon voraussichtlich alle Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 und älter. Selbst Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 könnten betroffen sein, wenn sie die Grenzwerte nicht einhalten. Was für den privaten Diesel-Fahrer ärgerlich ist, kann für den Gewerbetreibenden existenzbedrohend sein. Etliche Transporter beliefern Tag für Tag Kunden in den Innenstädten. Taxen und Kleinbusse sind täglich unterwegs. Die meisten haben einen Dieselmotor. Von einem Fahrverbot wären sie vermutlich genauso betroffen wie jeder andere auch. Sprich: Sie könnten ihre Kunden an bestimmten Tagen nicht beliefern oder nicht an der gewünschten Adresse abliefern.

Einige Unternehmen haben ganze Fuhrparks mit Diesel-Fahrzeugen. Häufig wurden sie im Vertrauen auf die Versprechen der Autoindustrie, dass die Motoren ,sauber’ sind, angeschafft. Dass das oftmals nicht so ist, ist bekannt.

„Gewerbetreibende und private Diesel-Käufer sind über die wahre Beschaffenheit der Fahrzeuge getäuscht worden. Dementsprechend sollten sie jetzt handeln, wenn sie nicht auf ihrem Schaden sitzenbleiben wollen“, sagt Dr. Hartung. Immer mehr Gerichte stellen sich inzwischen auf die Seiten der Verbraucher und sprechen ihnen Schadensersatzansprüche zu. Außerdem kann auch bei Autokrediten der Widerrufsjoker gezogen werden. Ein erfolgreicher Widerruf ermöglicht auch die Rückgabe des Autos, wenn ein verbundenes Geschäft vorliegt. Das ist in der Regel der Fall, wenn das Fahrzeug über eine Autobank finanziert wurde.

Mehr Informationen: pkw-rueckgabe.de

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