Für Dieselfahrer in Berlin wird es ernst. Noch in diesem Sommer sollen Diesel-Fahrverbote in der Hauptstadt kommen. Acht Straßenabschnitte sollen spätestens ab September für Diesel der Schadstoffklasse Euro 5 und schlechter gesperrt werden.
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Die Diesel-Fahrverbote sind Teil des neuen Luftreinhalteplans für Berlin, den der Berliner Senat jetzt beschlossen hat. Neben Fahrverboten werden u.a. auch Tempo-30-Zonen ausgebaut, Elektrobusse gefördert oder Parkgebühren ausgeweitet. Ziel ist, die Belastung der Luft mit gesundheitsschädigenden Stickoxiden zu reduzieren und die Grenzwerte bis Ende 2020 einzuhalten. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte schon im vergangenen Herbst verfügt, dass ein neuer Luftreinhalteplan aufgestellt werden muss, der auch Fahrverbote beinhaltet.
Wichtigster Baustein, um die Stickoxid-Belastung zu senken, dürften die Diesel-Fahrverbote auf den bestimmten Straßenabschnitten sein. Betroffen sind u.a. Abschnitte der Leipziger Straße und der Friedrichstraße. Ausnahmen, z.B. für Anwohner, sind geplant.
In Hamburg, Stuttgart oder Darmstadt sind Fahrverbote bereits in Kraft getreten. Berlin ist also nicht die erste Stadt, die Fahrverbote verhängen muss und sie wird auch nicht die letzte bleiben. Auch für Frankfurt, Köln, Bonn, Aachen, Essen, Gelsenkirchen und anderen Städten drohen Fahrverbote. Hier stehen zum Teil noch Gerichtsentscheidungen aus. In NRW wird das Oberverwaltungsgericht Münster in Berufungsverfahren voraussichtlich noch in diesem Jahr entscheiden, ob die Fahrverbote umgesetzt werden müssen.
Letztlich sei davon auszugehen, dass es zu weiteren Fahrverboten in NRW und anderen deutschen Städten kommen wird, die ggf. auch noch auf Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 ausgeweitet werden können, meint Rechtsanwalt Dr. Gerrit W Hartung. In immer mehr Städten werden sich Dieselfahrer darauf einstellen müssen, dass sie ihr Fahrzeug nicht mehr uneingeschränkt nutzen können, was gleichzeitig den Wertverlust bei gebrauchten Dieseln beschleunigt.
„Dieselfahrer haben zwei Möglichkeiten sich zu wehren“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Wurden bei dem Fahrzeug Abgaswerte manipuliert, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Erfolgsaussichten in diesen Fällen sind hoch, wie u.a. verschiedene Urteile durch Oberlandesgerichte in den vergangenen Wochen zeigen.
Alternativ kann der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Er ist unabhängig von Abgasmanipulationen grundsätzlich dann möglich, wenn die Bank fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Beim Widerruf spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner handelt.