Kommt ein Fahrverbot A40 ? In der zukünftigen Dieselverbotszone Essen steht ein erstes Fahrverbot für Autobahnen auf dem Plan: Teile der A40 könnten in absehbarer Zeit für Dieselfahrzeuge gesperrt werden. In Verhandlung einer Klage der Deutschen Umwelthilfe hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen jetzt entschieden und das Land Nordrhein-Westfalen aufgefordert, Luftreinhalteplane weiter fortzuschreiben und auch konkret umzusetzen. Um die Einhaltung von Grenzwerten im Stadtgebiet Essen zu gewährleisten, muss auch das NoX-Aufkommen auf einem Teilstück der A40 durchgesetzt werden – mit erheblichen Konsequenzen nicht nur für Anwohner, sondern auch für betroffene Pendler. Die Einbeziehung der A40 gilt als Kernstück des Luftreinhalteplanes „West“.
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Die Messstation Essen-Frohnhausen – direkt an der A40 gelegen – weist im Jahresmittel eine Stickoxid-Belastung von über 50 Mikrogramm aus. Dieser Wert kann nur dadurch verringert werden, dass man älteren Diesel der Schadtstofklasse 4 ab Juli 2019 die Durchfahrt verweigert, ab September 2019 soll es dann auch Verbote für die Schadstoffklasse 5 geben, falls die erhofften Ergebnisse nicht eintreten und sich die Werte nicht verbessern. In Essen wurde der Grenzwert übrigens noch an vier weiteren Stationen überschritten.
Der „Ruhrschnellweg“ ist eine vielbefahrene Durchgangsstraße, die Essen mit dem Rheinland und dem östlichen Ruhrgebiet verbindet – Er führt mitten durch Duisburg und Dortmund. Allein an der Messtation in Frohnhausen passieren täglich 100.000 Fahrzeuge.
Keine Schonfrist in Gelsenkirchen
Keine Schonfrist für die Schadstoffklasse 5 gibt es in Gelsenkirchen: Hier ordnete das Gericht ein Fahrverbot für ältere Diesel auf der Kurt-Schumacher-Straße bereits ab dem 1. Juli 2019 an.
Vor dem Verwaltungsgericht waren die NRW-Luftreinhaltepläne Nord (für den Raum Gelsenkirchen) und West (für den Raum Essen) verhandelt worden. Entscheidend nun, ob die Überschreitungen der Grenzwerte in diesen Bereichen als verhältnismäßig eingestuft werden, bzw. Gegenmaßnahmen wie Fahrverbote als unverhältnismäßig. Darüber droht ein Streit mit der Bundesregierung zu entbrennen, die über die Definition der Unverhältnismäßigkeit vielen Verordnungen den Stachel nehmen will.
BImSchG-Änderung soll Fahrverbote vorerst ausschließen
Im Bemühen, Fahrverbote mit parlamentarischen Extrarunden zu verhindern, hat das Bundeskabinett am Donnerstag gesetzliche Regelungen zu Diesel-Fahrverboten beschlossen. Dabei geht es um eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Konkret soll in relativ unbelasteten Städten mit geringen Überschreitungen der Grenzwerte um bis zu 10 Mikrogramm, ein Fahrverbot als unverhältnismäßig abgelehnt oder zumindest verschoben werden können von den jeweils zuständigen Behörden – und zwar insbesondere dann, wenn andere Maßnahmen ein Verbesserung erreichen könnten, z.B. die Akttraktivierung desw Personennahverkehrs oder Förderung der Elektromobilität.
Fahrverbot A40 bedeutet Ärger mit Pendlern
Hier werfen Kritiker ein: Warum wurden diese Maßnahmen nicht schon längst umgesetzt? Warum sind die hohen Schadstoffwerte auf diesem Niveau seit Jahren? Das Fahrverbot auf der A40 setzt bei Betroffenen einiges an Energien frei. Für das ohnehin vor dem Verkehrskollaps stehende Ruhrgebiet würden enorme Belastungen der Neben- und Ausweichstrecken im Raum stehen, denn 30.000 der 100.000 Autos, die hier täglich langfahren, sind Diesel…
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Da fällt lite nur der Lungenfacharzt Prof. Dr. Dieter Köhler ein, seine Ansicht zum Dieselfahrverbot und der Einhaltung solcher schwachsinniger Werte sollte sich jeder mal abhören bevor jeder übereilt Schlüsse zieht und jetzt sogar schon Autobahnen sperren will. Die Anwohner der ganzen kleinen Städte entlang der Autobahn tun mit jetzt schon leid.