Die besten Geschichten schreibt immer noch meine Heimatstadt Warstein: Hier hatte ein Feuerwehrmann eine von ihm selbst verursachte Ölspur dem Betriebshof gemeldet. Die Ölspur wurde entfernt. Da das so üblich ist, bekam er dafür von der Stadt Warstein eine Kostenrechnung über Bindemittel und halbstündigem Einsatz in Höhe von 34,50 Euro – so wie das auch jeder andere Bürger bekommen hätte, egal, ob er in seiner Freizeit im Ehrenamt aufgeht oder nicht.
„Das woll’n wir doch mal seh’n!“ – fand der Feuerwehrmann, bezahlte die Rechnung und begann dann seinerseits aufzurechnen, welche Fahrtkosten ihm durch die Nutzung des privaten PKW in den letzten Jahren unermüdlichen Einsatzes entstanden sind und schrieb der Stadt Warstein eine Rechnung über rund 900 Euro. Anerkannt wurden vom damaligen Ordnungsamtsleiter allerdings nur 88,32 Euro, die nach dem FSHG für ein halbes Jahr gezahlt werden mussten. Weitere Ansprüche seien verjährt, da dieses Kilometergeld innerhalb von 6 Monaten beantragt werden muss.
Vor Gericht wurde nun erwartungsgemäß verglichen: Der Feuerwehrmann bekommt weitere 220 Euro Spritgeld und trägt anteilige Verfahrenskosten.
Für mich eine ganz schwierige Sache und ich hoffe, dass die Stadt jetzt nicht anfängt, den Ehrenamtsbonus bei Park-Knöllchen oder Schummeleien mit der Gewerbesteuer ebenfalls in Erwägung zu ziehen.