Fachanwalt Arbeitsrecht Hagen

verbraucherschutz.tv empfiehlt Rechtsanwalt Ralf Buerger als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hagen und Umgebung. Buerger ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Wahrung von Arbeitnehmerrechten und die Vertretung von Arbeitgebern in arbeitsrechtlichen Verfahren.

Arbeitgeber haben Rechte und zwar gegenüber ihren Mitarbeitern und auch gegenüber deren Vertretungen.

Fachanwälte für Arbeitsrecht

begleiten Arbeitgeber bei der Durchsetzung von Kündigungsschutzklagen, aber auch bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen etc. Wir beraten und betreuen private und öffentlich-rechtliche Unternehmen und Verwaltungen bezüglich der strategischen Entwicklung und Begleitung von personellen Maßnahmen.

Weiter gehört die Vorbereitung und Durchführung von Umstrukturierungen und Betriebsstilllegungen sowie Kurzarbeit zu unseren Kernkompetenzen. Wir sind Ihr Ansprechpartner zu allen Themen rund um das Betriebsverfassungsrecht, zu Einigungsstellen, Sozialplänen und Interessenausgleiche. Wir helfen Unternehmern bei notwendigen Betriebsvereinbarungen, koordinieren Massenentlassungen und garantieren eine bundesweite Prozessvertretung.

Arbeitsrecht: Vertretung in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberthemen

Rechtsanwalt Ralf Buerger steht Arbeitnehmern in Fällen der unterschiedlichsten Kündigungsvarianten zur Seite. Bei der

betriebsbedingten Kündigung

macht der Arbeitgeber geltend, dass eine Kündigung für den Erhalt und die Zukunft des Unternehmens unabdingbar ist bzw. der Arbeitsplatz weggefallen ist. Betriebsbedingte Kündigungen erfolgen z.B., wenn es für den Arbeitgeber nicht mehr genug Arbeit gibt oder Teile des Betriebes stillgelegt werden sollen. Eine

verhaltensbedingte Kündigung

hat nichts mit Strukturen und Entwicklungen im Betrieb zu tun, sondern ist nach entsprechenden Abmahnungen eine Reaktion auf Arbeitnehmerverhalten, dass sich schädlich auf Produktionsprozesse oder das Arbeitsklima allgemein auswirkt. Eine

personenbedingte Kündigung

reagiert schließlich auf persönliche Eigenschaften des Mitarbeiters, die einer vertragsgemäßen Erfüllung seiner Arbeitnehmerpflichten entgegenstehen. Gründe dafür können körperliche Eigenschaften oder auch persönliche Sachzwänge im Umfeld darstellen. Natürlich darf ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen, aber insbesondere bei größeren Unternehmen (rechnerisch mehr als 10 Mitarbeiter) greift das Kündigungsschutzgesetz und verlangt, dass Kündigungen gesetzlichen Grundlagen entsprechen. So muss z.B. der Betriebsrat in angemessener und vorgeschriebener Art und Weise einbezogen werden. Ist dies nicht oder falsch geschehen, dann sind Kündigungen unter Umständen unwirksam.

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