Das OLG Schleswig hat drei klagenden Unternehmen Recht gegeben, die sich gegen das behördliche Verbot ihrer Facebook-Fanpages durch das Landes-Datenschutzamt zur Wehr gesetzt hatten. Zwar wurde eine Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen, vorerst ließen die Richter aber keinen Zweifel daran, dass Firmen das Recht zusteht, Firmen-Fanpages zu führen. Dem Datenschutz ging es in Schleswig-Holstein primär um den Umgang facebooks mit persönlichen Daten. Es können nicht sein, dass Firmen davon profitieren.
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.