Das OLG Schleswig hat drei klagenden Unternehmen Recht gegeben, die sich gegen das behördliche Verbot ihrer Facebook-Fanpages durch das Landes-Datenschutzamt zur Wehr gesetzt hatten. Zwar wurde eine Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen, vorerst ließen die Richter aber keinen Zweifel daran, dass Firmen das Recht zusteht, Firmen-Fanpages zu führen. Dem Datenschutz ging es in Schleswig-Holstein primär um den Umgang facebooks mit persönlichen Daten. Es können nicht sein, dass Firmen davon profitieren.
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