Die zum 1. Januar 2015 geplanten Änderungen der Nutzungsbedingungen von facebook wurden wegen offensichtlichem Nachbesserungsbedarf auf den 30. Januar 2015 verschoben. Experten sind aber sicher, dass auch die bis dahin vorgenommenen Nachbesserungen aus den facebook Nutzungsbedingungen kein Vertragswerk machen, das mit deutschen Datenschutzrichtlinien vereinbar ist. Im einzelnen geht es um eine aktualisierte Datenrichtlinie, die neue Cookies-Richtlinie und die allgemeinen Bedingungen. User haben u.a. zakzeptieren, dass noch mehr individualisierte Werbung auf facebook-Seiten angezeigt wird und dass zur Erhebung der dazu notwendigen Speicherung von Nutzerdaten kein Einverständnis mehr notwendig ist. Zwar können viele Funktionen deaktiviert werden – aber ersteinmal steht der User mehr denn je mit heruntergelassenen Hosen im Netz.Dazu facebook: „Diese Bedingungen tragen neuen, von uns erarbeiteten Funktionen Rechnung und werden am 30. January 2015 in Kraft treten.“
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Wir zitieren facebook: „Durch Nutzung unserer Dienste nach dem 30. Januar 2015 stimmst du unseren aktualisierten Bedingungen sowie unserer aktualisierten Datenrichtlinie und Cookies-Richtlinie zu und erklärst dich außerdem damit einverstanden, dass du verbesserte Werbeanzeigen siehst, die auf den von dir genutzten Apps und Webseiten basieren.“
Das allein geht so schon mal so nicht, findet verbraucherschutz.tv, allerdings im Bewusstsein, dass sich wohl auch niemand daran stören wird, dass es gar keinen Änderungsvorbehalt gibt, der eigentlich zwingend notwendig wäre nach deutschem Recht. Normalerweise verlangt geltendes Recht, dass Nutzer solchen gravierenden Änderungen ausdrücklich zustimmen müssen. facebook setzt sich darüber hinweg: „Wir mitmacht akzeptiert!“ Eine Alternative zur Löschung des Accounts bietet sich kritischen Geistern nicht. Damit sind die neuen Nutzungsbedingungen de facto unwirksam.
Das steht nun mal so im Raum…