Eine empfindliche Niederlage musste das soziale Netzwerk am 6. Februar vor dem Landgericht Berlin hinnehmen. Demnach ist der Facebook Freundefinder illegal. Verbraucherschützer freuten sich hingegen über das Urteil. In einer Pressemitteilung des Berliner Landgerichts heißt es: „Auf Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hat das Landgericht Berlin heute der Facebook Ireland Limited die Versendung entsprechender Anfragen an Dritte und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung sowie die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln untersagt.
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Nach Auffassung des Landgerichts sind die entsprechende Werbepraxis von Facebook und die verwendeten Klauseln mit wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen sowie den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht vereinbar.“ Heißt im Klartext: Der Freundefinder von Facebook ist illegal. Die Richter gaben damit einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentrale statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Landgericht Berlin, Urteil vom 6. März 2012
– 16 O 551/10 –