AKTUELL: Ich werde hier nur noch konkrete Beiträge zum Thema veröffentlichen, auch keine Handynummern von Herrn F., keine nichts bringenden Fragen und Bekenntnisse irgendwelcher Art, die uns hier nicht weiterbringen!
Wer die „Gratis-Anmeldung“ bei fabriken.de in Anspruch genommen hatte und die letzten Newsletter nicht gelesen hat, der sieht sich evtl. einem Problem ausgesetzt: Die Düsseldorfer Betreiberfirma hat nach eigener Aussage keinen Sponsor für das Projekt gefunden und nach sporadischen Hinweisen in mehreren Newslettern die Kostenpflicht eingeführt. Die Nutzer bekommen aktuell Rechnungen – immerhin hätte man die Widerrufsfrist nicht eingehalten.
verbraucherschutz.tv meint: Die Wandlung eines ausgewiesen kostenlosen Angebotes in einen Vertrag mit Kostenpflicht ist ohne transparente Information der Teilnehmer nicht möglich. Ein Newsletter, dessen Empfang rein rechlich sogar abgelehnt werden kann, dürfte als Dokumentation einer solch weit reichenden Änderung der Nutzungsbedingungen nicht zulässig sein, zudem die Informationen über die Kostenpflicht nicht vorrangig Inhalt der Newsletter waren sondern hier eher versteckt geführt wurden. Da Newsletter im Spamfilter landen können ist ein sicherer Empfang nicht vorauszusetzen. Und dies ist kein Rechtsrat sondern Ausdruck eines ganz allgemeinen Gerechtigkeitsgefühls….
Wir empfehlen Betroffenen, den Dienst – falls nicht gewünscht – jetzt schriftlich zu kündigen und dabei die gesetzliche Kündigungsfrist nach Bekanntwerden der Änderung (Empfang der Rechnung) einzuhalten. Die Düsseldorfer Betreiber führen nach gleichem System auch die Domain rezepte-ideen.de. Auch hier wurden zahlreiche Gratis-Zugänge nach Hinweisen im Newsletter in kostenpflichtige 2 Jahres-Abos gewandelt.
Die „Preis-Initiative“ von fabriken.de steht rechtlich auf nicht mal tönernen Füßen – vielmehr schwebt die Vertragswandlung, denn eine Änderung der Nutzungsbestimmungen ist ohne Zustimmung beider Partner nicht möglich.
fabriken.de hat versucht, dies auszuhebeln, indem das Einverständnis per e-Mail abgefragt wurde. Dies ist aber so nicht zulässig, da wichtige Informationen zur Wandlung eines Vertrages in einem Rahmen bekannt gemacht werden müssen, die der Adressat erwarten darf. Heißt: Es reicht ja auch nicht aus , so eine Info in Kanada unter eine Baumwurzel zu legen.
Bei einer nicht rechtsgültigen Information wird die Begrenzung der Widerrufsfrist aufgehoben – in diesem Fall bis zum Erhalt der Rechnung auf dem Postweg. Betroffene sollten jetzt innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Aktualisierung 7. Mai:
Zur Zeit ist die Lage etwas unübersichtlich, ich würde empfehlen, einfach mal etwas Ruhe einkehren zu lassen und abzuwarten, was die nächsten Tage bringen
Aktualisierung 10. März