Am 10.März 2016 hat der EZB-Rat die 17. Leitzinssenkung seit Oktober 2008 beschlossen. Die bereits seit April 2014 negative Einlagenfazilität wurde hierbei von -0,30% p.a. auf -0,40% p.a. geändert. Auch die zuletzt nur noch knapp über null liegenden Spitzen- und Hauptrefinanzierungsfazilität wurden von 0,30% p.a. / 0,05% p.a. auf 0,25% p.a. / 0,00% p.a. angepasst. Obwohl diese Zinssätze/dieser Zinssatz primär nur für Geschäfte zwischen der EZB und den Geschäftsbanken gelten/gilt, werden die Zinssenkungen/wird diese Zinssenkung auch für Bankkunden spürbar sein. Mit dem damit zu erwartenden weiteren Rückgang von EONIA und EURIBOR wird eine Lösung der mit Negativzinsen verbundenen Probleme zunehmend akut.
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Jan Hartlieb
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