Expresstipp und Super 12 lassen Anwaltsschreiben verschicken

Vor Briefen des Rechtsanwalts Michael Bohn aus Gießen warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Laut seinen Schreiben ist er beauftragt, Forderungen von ExpressTipp und Super 12 aus dem Sommer 2008 einzutreiben. „Sie sind telefonisch hinsichtlich einer Gewinnspielteilnahme angesprochen worden und haben zugesagt, hieran unter Zahlung eines monatlichen Kostenbeitrags von 55,00 € teilzunehmen“ heißt es in dem Anwaltsbrief. Die Forderung beläuft sich auf knapp über 100 Euro inklusive Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale. Besonders dreist: Auch Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits kurz nach dem unerwünschten Telefonat den Vertrag widerrufen oder angefochten haben, erhalten Rechnungen.

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Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, den Anwalt schriftlich per Einschreiben mit Rückschein über den bereits erfolgten Widerruf bzw. die Anfechtung zu informieren und ihm Kopien der Unterlagen zu schicken. Wer noch nicht widerrufen hat, kann dies nach Auffassung der Verbraucherzentrale auch jetzt noch tun, da die Auftragsbestätigungen der Firmen ExpressTipp und Super 12 keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung enthalten. Zu Unrecht erfolgte Kontoabbuchungen sollten bei der Bank zurückgerufen werden. Wer telefonisch einer Gewinnspielteilnahme nicht zugestimmt hat, sollte den Vertragsabschluss gegenüber dem Anwalt bestreiten. Einen Musterbrief bietet die Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de.

Die Verbraucherzentrale verurteilt die unseriöse und höchst fragwürdige Anbahnung unerwünschter Verträge über das Telefon aufs Schärfste. Die Anrufer vermitteln den Eindruck, die Kontodaten seien bereits bekannt und müssten nur noch abgeglichen werden. Außerdem entlocken sie den Betroffenen höchst geschickt die Einwilligung dazu, dass die Gespräche mitgeschnitten werden dürfen. Dieser Mitschnitt kann letztlich gegen den Verbraucher verwendet werden. Die Verbraucherzentrale rät dringend, bei unerwünschten Telefonaten sehr vorsichtig zu sein, keine privaten Daten herauszugeben und einem Mitschnitt des Telefonats nicht zuzustimmen. „Seien Sie ruhig unhöflich und legen Sie einfach auf.“

Fragen hierzu beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrem landesweiten Verbrauchertelefon montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter 09001 77 80 80 1 (1,50 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom; Tarife aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter können abweichen). Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.

Einen Musterbrief, den Betroffene Versenden können, bietet Rheinland-Pfalz hier an
VZ-RLP

2 comments
  1. Ich wurde schon des öfteren von der Firma Deutscher Supertipp telefonisch belästigt und dazu aufgefordert meine Kontodaten preiszugeben, damit sich ein Vertrag nicht über drei Monate hinaus verlängert, da die Frist bis 18 Uhr dieses Tages abläuft.
    Es wurde ein Mittschnitt eines Herrn Hoffmann als Beweis meiner erstmaligen Vertragsverlängerung als Beweismittel angekündigt und eine angebliche schriftliche Info mit Datum und Kooperation mit Dt. Post angegeben, die jedoch nicht angekommen ist.
    Der Datenschutzbeauftragte und die Mitarbeiterin Frau Becker sowie ein Kennwort Glücksklee bzw. beim ersten Mal blau wurden genannt für einen Rückruf, der nicht erfolgte.
    Gruß Jutta K.
    Wie soll ich reagieren (Rückbuchung im Falle einer Abbuchung) bzw. kennen sie die genaue Adresse des Dt. Supertipps für ein Anwaltsschreiben?

  2. Ich wurde Heute von der Fa. Deutscher Supertip angerufen
    ich häte einen verbindlichen Vertrag mit ihnen über monatliche
    Verpflichtungen von ca. 45 Euro abgeschlossen.
    Leider ist mir kein solcher nicht bekannt und habe auch keine
    schriftliche Bestätigung hierüber bekommen.
    Ein zweiter Anruf dieser Firma bezog sich auf mein Geburts-
    datum, welches auch mit meinen Daten nicht identisch sind.
    Frage wie soll ich mich hier verhalten?
    Mit freundlichem Gruß
    Norbert G.

    Admin:
    Verbeten Sie sich schriftlich jede weitere Kontaktaufnahme, drohen Sie mit der Einleitung rechtlicher Schritte und widersprechen Sie jeder wie auch immer gearteten Forderung. Danach nicht mehr mit denen kommunizieren – egal wie schwer das fällt. Anschließend warten Sie ohne Stress und in aller Ruhe auf den gerichtlichen Mahnbescheid und widersprechen Sie diesemn. Dann sollten Sie allerdings einen Anwalt hinzuziehen. ich habe hier ggrad gestern wieder einen Fall der dachte, in so einer „glasklaren Sache“ in einer Verhandlung ohne Anwalt klar zu kommen – vergessen Sie’s…

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