Exporo öffnete Kleinanlegern die Tür zum Immobilienmarkt. Schon mit vergleichsweise geringen Geldbeträgen können sie bei Exporo einsteigen und sich an Immobilienprojekten beteiligen. Dabei winken satte Renditen von beispielsweise 5 oder 6 Prozent.
Bei der Crowdinvesting-Plattform schien es bislang vor allem eine Richtung zu geben – nach oben. Doch zuletzt tauchten die ersten Risse im vermeintlichen Betongold auf. Zins- und Tilgungszahlungen erfolgten nicht wie geplant und bei den Projekten Portfolio Marburg I und Portfolio Marburg II müssen die Anleger nach den Insolvenzanträgen um ihr Geld fürchten. „Das zeigt wie hoch das Risiko für die Anleger ist. Ihnen kann der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.
Probleme gibt es nicht nur bei den Projekten Marburg I und Marburg II. Wie das Portal finanz-szene.de im Januar 2020 berichtet, knirscht es inzwischen auch bei anderen Exporo-Projekten, bei denen Zins- und Tilgungszahlungen ausgeblieben sind. So endete beispielsweise beim Projekt „Student & Living Greifwald“ die Laufzeit am 31. Oktober2019, zu einer Auszahlung an die Anleger sei es aber nicht gekommen. Offenbar ist eine Anschlussfinanzierung nötig, die noch nicht abgeschlossen ist. Zumindest bis Mitte Januar soll laut finanz-szene.de noch kein Geld an die Anleger geflossen sein.
Auch beim „Pflegezentrum Aldingen“ sollte die Rückzahlung an die Anleger spätestens Ende Oktober 2019 erfolgen. Auch hier gibt es offenbar wegen einer Anschlussfinanzierung Verzögerungen.
Am heftigsten trifft es jedoch die Anleger, die in die inzwischen insolventen Projekte Marburg I und Marburg II insgesamt rund vier Millionen Euro investiert haben. Hier geht es nicht nur um eine Insolvenz, sondern mutmaßlich auch um Betrug. Einer der Projektpartner wurde Ende 2019 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Exporo sieht sich in den Fällen ähnlich wie die Banken als Opfer. Bei Exporo habe man auf die Gutachten der Kreditinstitute vertraut, berichtet gruenderszene.de. „Das wirft aber auch Fragen nach der Risikobewertung bei Exporo auf. Die beiden Projekte wurden in die Risikoklassen A und B eingestuft und damit in die zweit- und drittbeste Kategorie“, so Rechtsanwalt Looser.
Ein weiteres Problem für die Anleger ist, dass sie häufig Nachrangdarlehen gewähren. Das bedeutet, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden, d.h. sie müssen sich hinter den anderen Gläubigern anstellen. Ob und wieviel die Anleger nach der Insolvenz von ihrem Geld wiedersehen werden, ist daher völlig offen. Mit finanziellen Verlusten muss aber gerechnet werden.
„Anleger müssen über ihre Risiken und insbesondere ihr Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden. Wurden die Risiken verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalte Looser.
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