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EX-Asta-Chef soll Schadensersatz für Konzert-Flop leisten

EX-Asta-Chef soll Schadensersatz für Konzert-Flop leisten

Der Vorsitzende der Jusos im Märkischen Kreis muss für eine Aktion aus seiner Zeit als Asta-Vorsitzender der Ruhr-Uni in Bochum rund 170.000 Euro Schadensersatz leisen - dazu verurteilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Kommunalpolitiker und seinen damaligen Asta-Finanzreferenten gesamtschuldnerisch. Nach Auffassung des Gerichtes sind beide für den finanziellen Schaden verantwortlich, den eine schlecht besuchte Asta-Großveranstaltung mit prominenten Künstlern wie Culcha Candela verursacht hatte. Statt 5000 Besuchern waren nur 1400 gekommen. Der damals 20-Jährige hatte als Party-Veranstalter einen Schaden in Höhe von 230.000 Euro angerichtet. Gegen das Urteil sollen rechtsmittel eingelegt werden.

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