Der Euopäische Gerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur Transparenz von Preisgestaltungen für Flüge gefällt und damit einer in Deutschland noch nicht umgesetzten EU-Richtlinie deutlich Gewicht verliehen. Verbraucherschützer hatte gegen einen Anbieter geklagt, der in der beworbenen Endsumme zusätzliche Gebühren nicht einberechnet hatte.Zudem wurde dem Portal vorgeworfen, Leistungen wie z.B. eine Reiserücktrittsversicherung automatisch in den Preis eingebucht zu haben, ohne dass der Kunde dazu ausdrücklich seinen Willen dazu kund getan hätte. Dazu waren Vorauswahlen einprogrammiert worden, die der Kunde zwar abwählen konnte, die Notwendigkeit dazu aber oft übersah.
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