Das Amtsgericht Heilbronn hat am 27. August 2015 das Insolvenzverfahren über die EUSA AG (Europäische Sachwert AG) eröffnet (Az.: 3 IN 198/15).
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Anleger konnten sich über Genussrechte bei der EUSA AG an Immobilien beteiligen. Dazu legte das Unternehmen verschiedene Beteiligungsangebote mit Renditen zwischen 6,25 und 12 Prozent p.a. und unterschiedlichen Laufzeiten vor. Die Mindestbeteiligung betrug 1.000 Euro. Möglich war auch eine monatliche Ratenzahlung über 50 Euro.
Gläubiger können ihre Forderungen unter Angabe von Grund und Höhe der Forderung bis zum 8. Oktober 2015 beim Insolvenzverwalter anmelden. Allerdings werden die Forderungen der Genussrechte-Inhaber im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt, d.h. zunächst werden die Forderungen der anderen Anleger bedient. Da sich der Status der Nachrangigkeit der Genussrechte im Insolvenzverfahren aber noch ändern kann, sollten die Forderungen dennoch angemeldet werden.
Da die Genussrechte-Inhaber mit finanziellen Verlusten rechnen müssen, können sie parallel auch Ansprüche auf Schadensersatz anwaltlich überprüfen lassen.
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