Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Werbung mit Gewinnversprechen verboten (Az: C-428/11). Dadurch solle der Verbraucher vor unlauteren Geschäftsmethoden geschützt werden, so die Richter.
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Allerdings gibt es eine Einschränkung. Das Verbot gilt nur dann, wenn der Verbraucher Geld ausgeben muss, um an den Gewinn zu gelangen. Zu den Ausgaben zählen aber auch schon Kosten für ein Telefonat oder Briefporto.
Nach Ansicht des EuGH dienten die Gewinnversprechen in erster Linie dazu, um an Daten für den Adresshandel zu kommen. Dem soll so Einhalt geboten werden.
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