Das Verfahren zum Aktenzeichen C-693/18 könnte einen Wendepunkt im Dieselskandal ausmachen . In Ihrem Abschluss-Antrag vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof hat die GeneralanwĂ€ltin sich eindeutig festgelegt: Volkswagen hat im Fall EA189 europĂ€isches Recht gebrochen! FĂŒr die Verbraucher bedeutet das, dass der Weg auch in Deutschland fĂŒr Deliktzinsen und eine Abkehr vom Nutzungsersatz frei wird und Chancen auf obsiegende Klagen steigen.
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Die GeneralanwĂ€ltin Eleanor Sharpston argumentiert aber dabei nicht an der OberflĂ€che, sondern seziert den VW-Abgasskandal bis auf das âThermische Fensterâ herunter. Damit macht die Argumentation auch Verbrauchern Hoffnung, in deren Autos weiterer Hersteller ebenfalls das âThemische Fensterâ zur Steuerung einer Abschaltvorrichtung benutzt wird. Mercedes ist da betroffen, BMW ebenso und natĂŒrlich auch der aktuelle VW Motor EA288, der in allen aktuellen Massemodellen vom Golf bis zum T6 verwendet wird.
Nach Meinung von GeneralanwĂ€ltin Sharpston ist ein „Thermofenster“ grundsĂ€tzlich eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung.
Es kann davon ausgegangen werden, dass der EuGH dem Antrag der GeneralanwĂ€ltin folgt und damit festlegt, dass Autohersteller die EG-Verordnung 715/2007 zu den Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 nur so berĂŒcksichtigen dĂŒrfen, dass zulĂ€ssige Emissionswerte unter normalen Betriebsbedingungen eingehalten werden und NOx-Reduzierung auch auĂerhalb der durch das Thermische Fenster eingeschrĂ€nkten Temperaturen funktioniert.
Abgasreinigung dĂŒrfe erst dann abgeschaltet werden, wenn ein Ausfall von Bauteilen unmittelbar bevorsteht und ausschlieĂlich durch extrem hohe oder extrem niedrige Temperaturen heraufbeschworen wird, die im Alltag in aller Regel nicht vorkommen.
Rechtsanwalt Seifert, dessen Kanzlei schon EA288-FĂ€lle erfolgreich zum Schadensersatz fĂŒhren konnte: âWenn Temperaturen unter 17 und ĂŒber 33 Grad die Lebensdauer eines Motors beeinflussen, dann muss halt anders konstruiert werden!â
Zur Vermeidung langfristigerer Auswirkungen wie Abnutzung oder Wertverlust dĂŒrfe eine Abschaltvorrichtung nicht genutzt werden. Es mĂŒsse ein unmittelbares BeschĂ€digungsrisiko bestehen, bevor zulĂ€ssig abgeschaltet werden darf.
BrĂŒllmann RechtsanwĂ€lte gehört zu den Prozess erfahrensten Kanzleien im Abgasskandal und hat insbesondere zum Thermischen Fenster maĂgebliche Urteile zugunsten von Verbrauchern erstritten. Marcel Seifert ist Kooperationsanwalt der IG-Dieselskandal fĂŒr den sĂŒddeutschen Raum.