EuGH entscheidet: Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung bei Gepäckverlust

Aktuelles zum Thema Gepäckverlust: Fluggesellschaften haften dafür, wenn auf der Flugreise Gepäck verloren geht. Dabei muss die Airline Entschädigung pro Person und nicht pro Koffer bezahlen. Teilen sich zwei Reisende einen Koffer, muss die Fluggesellschaft also trotzdem zwei Mal Entschädigung zahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 22. November 2012 (Rechtssache C-410/11) zum Thema Gepäckverlust.

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Teilen sich mehrere Reisende einen Koffer, müssen sie allerdings beweisen, dass eigene Gepäckstücke im fremden Koffer waren, so die höchsten europäischen Richter in Luxemburg. In dem Fall, der vor dem EuGH verhandelt wurde, hatte eine Familie gegen die Airline Iberia geklagt, deren Gepäck auf einem Flug von Barcelona nach Paris abhanden gekommen war.

Die Richter entschieden, dass den Flugreisenden Entschädigung zusteht, wenn die Koffer verschwunden bleiben und auch wenn sie beschädigt sind. Allerdings müssen die Fluggäste auflisten, was in dem Koffer war und welchen Wert es hatte. Gerade der aktuelle Zeitwert der Gegenstände kann zum Streitpunkt zwischen Fluggesellschaft und Passagier werden.

Allerdings gibt es eine Obergrenze für Entschädigungen. Die liegt laut Montrealer Abkommen bei rund 1345 €. Darum sollten Wertgegenstände nicht im normalen Gepäck transportiert und bei der Airline angemeldet werden.

Experte zum Thema Entschädigung nach Flugausfall und sonstigen Reisethemen wie z.B. Gepäckverlust: Rechtsanwalt Ganz-Kolb

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