Die Preisregulierung von Auslandstelefonaten in den EU-Mitgliedsstaaten wird wohl rechtens bleiben. Zwar klagen die Netzbetreiber Vodafone, Telefonica o2, Orange und T-Mobile gegen die aktuelle Regelung aber der zuständige Generalanwalt Maduro hat jetzt empfohlen, die Klage abzuweisen.
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Die EU hatte sich zu einer Preisregulierung entschlossen, nachdem extrem hohen Kosten für die Weiterleitung von Handygesprächen, SMS und Datenverbindungen in ausländische Netze, das sogenannte Roaming, immer wieder für erheblichen Verbraucher-Ärger gesorgt hatte. EU-Kommissarin Viviane Reding bezeichnete die hohen Preise für Telefonate im Ausland öffentlich als „Roaming-Abzocke“.
In seiner Begründung bezeichnet Maduro das Vorgehen der EU als „zweckmäßig und angemessen“, weil die Netzbetreiber zu Lasten der Verbraucher ungerechtfertigt hohe Gewinne bei Auslandsgesprächen gemacht hätten. Die Gewinnspannen beliefen sich auf bis zu 400 Prozent, so die EU-Kommission.
Die EU-Vorschriften für Roamingdienste gelten seit dem 1. Juli 2009. Seitdem dürfen für Anrufe von Handys aus dem Ausland nicht mehr als 0,43 Euro netto pro Minute berechnet werden, bis Juli 2011 sinken die Preise weiter auf 0,35 Euro pro Minute. Die Grenze für eingehende Gespräche liegt bei 0,19 Euro ohne Mehrwertsteuer. Sie sinkt bis 2011 auf 0,11 Euro. Die Datenroamingentgelte wurden ebenfalls deutlich gesenkt. Der Großhandelspreis wird auf einen Euro pro Megabyte begrenzt, gegenüber derzeit 1,68 Euro. Diese Preisgrenze fällt 2010 weiter auf 80 Cent und dann 2011 auf 50 Cent.