Der Generalstaatsanwalt hat deum Europäischen Gerichtshof empfohlen, in zwei anhängigen Urteilen bei Flugverspätungen ebenso zu entscheiden wie bei Flugausfällen und hat damit die Aussicht auf Schadensersatz für Opfer von Flugverspätungen maßgeblich verbessert. Die bestehende EU-Richtlinie für die Behandlung von Flugausfällen sieht eine Schadensersatzleistung von bis zu 600 Euro vor. Der Generalstaatsanwalt ist der Meinung, dass entstehender Sachden auch bei Flugverspätungen in vergleichbarem Umfang durch die Verantwortlichen aufgefangen werden müsste. In den beiden zur Entscheidung stehenden Verfahren geht es um Verspätungen von mehreren Stunden. Die Eugh-Richter entsprechen in aller regel den Vorschlägen ihrer Generalstaatsanwälte
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