Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll hat für einen Besitzer eines Golf GTD eine der ersten Verbraucherklagen gegen den Volkswagen-Konzern als Hersteller eingereicht. Der Kläger hatte einen Golf GTD gekauft, weil ihn dieser durch seine niedrigen Schadstoffanteilen überzeugt hatte. Durch die Klage soll dVW verpflichtet werden, alle bereits vorhandenen und drohenden Schäden von dem Kläger fern zu halten. Dr. Ralf Stoll: „Da die Volkswagen AG den manipulierten Golf GTD gebaut hat, soll sie nun auch für die Schäden des Klägers aufkommen.“
Da sich derzeit auch zahlreiche weitere Betroffene VW-, Audi- und Skoda bei der Kanzlei melden, werden demnächst noch weitere Klagen folgen. Autokäufer können ihre Rechte – wie der Kläger – gegen VW selbst oder den Autoverkäufer geltend machen. Die Ansprüche reichen vom Schadensersatz bis hin zur Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs. Einige Ansprüche wegen der Abgasmanipulation können verjähren, weshalb schnelles Handeln erforderlich sein kann.
Weitere Informationen zu den Rechten der betroffenen Dieselkäufer befinden sich auf der Spezialseite www.vw-schaden.de
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