Insbesondere in den Hauptreisezeiten stoßen Bahn und Airlines oft an ihre Kapazitätsgrenzen. Das bekannte und leidige Ergebnis: Flüge und Züge sind verspätet oder fallen sogar ganz aus. Tritt dieser Fall ein, haben Reisende Erstattungsansprüche gegenüber der Bahn oder ihrer Airline – viel zu oft lassen sie sich diese allerdings entgehen.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Erstattungsansprüche bei Verspätungen und Stornierungen
Wird ein Flug oder eine Pauschalreise storniert oder hat die Bahn Verspätung, haben Reisende einen Erstattungsanspruch. Hierfür muss der Reisende bei seiner Buchung weder betrogen noch arglistig getäuscht worden sein. Vielmehr erstattet die Deutsche Bahn Reisende den Reisepreis auch dann anteilig zurück, wenn die Verspätung nicht schuldhaft verursacht wurde. Und auch Fluggesellschaften sind rechtlich dazu verpflichtet, Reisenden den gezahlten Ticketpreis zu erstatten, wenn es zu Ausfällen kommt. Bei Verspätungen von über drei Stunden müssen sie außerdem oft Entschädigungen leisten.
Um eine Erstattung zu erhalten, genügt es meist, die betreffenden Unternehmen selbst zu kontaktieren. So lässt sich ein eigener Anspruch geltend machen. Alternativ dazu unterstützen spezialisierte Unternehmen Verbraucher bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. Geld zurück für die Gebühren und Steuern gibt es übrigens auch, wenn ein Flug nicht angetreten wurde. Umso erstaunlicher ist es daher, dass sich deutsche Verbraucher Erstattungsansprüche vermutlich in Milliardenhöhe einfach entgehen lassen.
Der Verzicht auf Ticket-Erstattungen ist für Bahn und Fluggesellschaften lukrativ
Wie erwähnt, haben Reisende im Falle von Flug- oder Bahnverspätungen sowie bei Stornierungen einen Erstattungsanspruch. Allerdings sehen viele Verbraucher davon ab, ihr Recht auf vollständige oder teilweise Erstattung des Reisepreises wahrzunehmen. Experten von Rechtshilfe-Unternehmen gehen davon aus, dass sich Reisende so eben etliche Milliarden Euro entgehen lassen – obwohl ihnen Ansprüchen auf Rückerstattung in dieser Höhe zustehen würden.
Warum sich so große Summen hinter Flug- oder Bahntickets verbergen können, lässt sich leicht ausrechnen: Allein im Luftverkehr werden pro Jahr etwa 220 Millionen Personen befördert. Die Stornierungsrate wiederum liegt bei etwa 25 Prozent. Hieraus müssen sich alleine für den deutschen Luftverkehr Erstattungsansprüche in Milliardenhöhe ergeben. Das liegt selbst dann auf der Hand, wenn keine konkrete, durchschnittliche Erstattungssumme bekannt ist.
Obwohl die genannten Ansprüche dabei sogar rückwirkend für 3 Jahre geltend gemacht werden könnten, lassen sich viele Passagiere ihre Rückerstattungen entgehen. Bisher war das insbesondere für die Unternehmen vorteilhaft, die Erstattungen nicht zu leisten brauchten. Mittlerweile profitieren aber auch andere Unternehmen von der „Erstattungsmüdigkeit“ Reisender: Spezialisierte Rechtsberatungsunternehmen helfen Reisenden mittlerweile nämlich dabei, ihre Erstattungsansprüche schneller und unkomplizierter durchzusetzen. Hiervon profitieren dann sowohl die betreffenden Unternehmen als auch die Passagiere gleichermaßen.
Die Deutsche Bahn hat nicht selten mit Verspätungen zu kämpfen.
Der Weg zur Erstattung ist oft kompliziert
Geht es darum, eine Erstattung aufgrund eines Zugausfalls oder einer Flugverspätung zu erhalten, wird es oft kompliziert. Allein die Deutsche Bahn macht es ihren Kunden möglich, Erstattungen über ein Formular für Fahrgastrechte zügig geltend zu machen. Hierzu muss der von einem Ausfall oder einer Verspätung Betroffene das Formular herunterladen und füllen. Anschließend kann das Formular ausgefüllt und zusammen mit dem Ticket an das Servicecenter Fahrgastrechte gesendet werden.
Geht es hingegen um Erstattungen aufgrund stornierter oder verspäteter Flüge, gestaltet sich die Gelendmachung von Ansprüchen mitunter schwieriger: Oft reagieren Fluggesellschaften nämlich nur zögerlich oder gar nicht auf Anschreiben und Forderungen ihrer Kunden. Dementsprechend benötigen Fluggäste oft Hilfe, um ihre Ansprüche durchsetzen zu können. Allerdings gibt es hier gleich mehrere Möglichkeiten:
Hilfe von der Schlichtungsstelle
Bei Streit mit einer Fluggesellschaft finden Passagiere Hilfe bei der Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (Söp) in Berlin. Diese vermittelt zwischen den Parteien und verhilft Fluggästen kostenlos zu einer Entschädigung in voller Höhe. Selbst dann, wenn das Verfahren erfolglos verläuft, fallen für Verbraucher keine Schlichtungskosten an.
Um die Schlichtungsstellen allerdings einschalten zu können, ist es erforderlich, sich selbst zuvor an die Airline zu wenden. Auch ist es notwendig, dass der Fluggast selbst die Airline zur Zahlung auffordert – ein Schritt, den viele Verbraucher scheuen.
Hilfe von einem Anwalt
Geht es darum, eine schnelle Rückerstattung zu erhalten, ist Hilfe von einem Anwalt mitunter sinnvoll. Wird nämlich ein Reiserechtsexperten eingeschaltet, um eine Erstattung durch die Fluggesellschaft zu erhalten, kommen Zahlung regelmäßig schnell. Schließlich wissen die Airlines genau, dass der Anwalt klagen wird, falls sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen. Für die Airline hätte das zur Folge, dass sie nicht nur die Rückerstattung leisten, sondern auch die Prozesskosten übernehmen muss.
Allerdings gilt beim Einschalten eines Anwalts: Der Mandant trägt stets das Kostenrisiko. Schließlich gehen gelegentlich auch sicher scheinende Rechtsstreitigkeiten zuungunsten des Klagenden aus. Verliert der Betroffene den Rechtsstreit mit der Fluggesellschaft überraschend, muss er nicht nur die Anwalts-, sondern auch die Gerichtskosten tragen. Sinnvoll ist der Weg zum Anwalt daher nur für diejenigen, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Regelmäßig werden die Kosten für den Rechtsstreit mit einer Airline nämlich übernommen. Verliert der Fluggast den Prozess wider Erwarten, muss er nur einen geringen Eigenanteil übernehmen.
Hilfe von spezialisierten Onlineportalen
Schneller, bequemer und ohne Risiko erhalten Verbraucher Entschädigungen für verspätete Züge oder ausgefallene Flüge und Reisen bei spezialisierten Sofortentschädigern. Über ein Internetportal haben Kunde dabei die Möglichkeit, ihren Erstattungsanspruch direkt prüfen zu lassen. Kommt der Dienst bei der Prüfung zu dem Ergebnis, dass ein Erstattungsanspruch besteht, kauft er dem Passagier seinen Anspruch ab.
Ist der Sofortentschädiger bereit, den Anspruch zu kaufen, erhält der Anspruchsinhaber allerdings nicht die volle Entschädigungssumme. Stattdessen zahlt ihm der Sofortenschädiger die eigentliche Entschädigungssumme nur abzüglich einer Gebühr aus. So erhält der Anspruchsinhaber zwar etwas weniger Geld, muss aber auch kein Klage- oder Insolvenzrisiko tragen.
Wie hochdabei die Provision, die an das Portale zu zahlen ist, ausfällt, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Dennoch vorteilhaft: Entscheidet sich der Sofortentschädiger dafür, dem Verbraucher seinen Erstattungsanspruch abzukaufen, bekommen dieser sein Geld sofort. Außerdem lassen sich Prüfung sowie Übertragung des Erstattungsanspruchs leicht online abwickeln. sowie und ohne die Notwendigkeit, sich mit langwierigen Rechtsstreitigkeiten zu plagen, fällt es leichter, einen Erstattungsanspruch durchzusetzen.
Abbildung 1: pixabay.com © Free-Photos (CCO Creative Commons)
Abbildung 2: pixabay.com © tillburmann (CCO Creative Commons)