Ermittlung gegen Raserrichter eingestellt

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Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat die Ermittlungsverfahren gegen den Herforder Amtsrichter Helmut Knöner eingestellt. Es war wegen Rechtsbeugung ermittelt worden, nachdem er in mehreren Fällen durch Beweisfotos überführte Geschwindigkeitsübertreter frei gesprochen hatte.

Die Freisprüche für Tempo-Sünder hatten im November des vergangenen Jahres bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Knöner hatte seine Entscheidungen damit begründet, dass es seiner Meinung nach keine ausreichende Rechtsgrundlage für Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gebe, die Raser mit Messfotos überführen. Knöner hatte den Kommunen Abzocke vorgeworfen, die nur dem Auffüllen der Stadtkasse dienen sollte und nicht der „Verkehrserziehung“.

Für die Anzeigen wegen Rechtsbeugung gebe es keinen Tatverdacht – so begründet Pressedezernent Baumgart die Verfahrenseinstellungen. Diie Staatsanwaltschaft hat auch beim Oberlandesgericht Hamm Rechtsbeschwerden gegen Knöners Raser-Urteile eingelegt. Das OLG soll nun entscheiden, ob die Herforder Freisprüche Bestand haben – oder nicht.

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