Erfolgreicher Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes Bank – LG Stuttgart 25 O 119/18

Vielen Banken sind bei der Vergabe von Krediten zur Autofinanzierung Fehler unterlaufen, die dazu führen, dass die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und die Verträge auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können. Dass auch der Widerruf einer Autofinanzierung bei der Mercedes-Benz Bank möglich ist, zeigen Urteile des Landgerichts Stuttgart.

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Schon am 21. August 2018 hatte das LG Stuttgart die Mercedes Bank zur Rückabwicklung eines Autokredits verurteilt (Az.: 25 O 73/18). Das Gericht hielt die Angaben zu den Zinszahlungen für widersprüchlich und für den Verbraucher irreführend. Dadurch sei die Widerrufsbelehrung insgesamt falsch und der Widerruf sei damit auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags möglich gewesen.

Mit einem weiteren Urteil vom 22. November 2018 erklärte das Landgericht Stuttgart erneut den Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes Bank für wirksam (Az.: 25 O 119/18). Hier hatte der Kunde zur Finanzierung seines Mercedes C 250d im September 2016 einen Kredit bei der Mercedes Bank aufgenommen und diesen im Februar 2018 widerrufen. Den Widerruf begründete er damit, dass in seinen Unterlagen die Darlehensbedingungen nicht enthalten seien. Dies bestritt die Mercedes Bank zwar, konnte aber nicht beweisen, dass sie dem Kunden die Darlehensbedingungen ausgehändigt hatte. Auch der Mitarbeiter des Mercedes-Händlers konnte sich nicht mehr genau erinnern, ob er dem Kläger das umfangreiche Kundenexemplar oder versehentlich das Exemplar für die Banken, bei dem die Darlehensbedingungen nicht explizit aufgeführt sind, geschickt hatte.

In den Vertragsunterlagen hatte der Kunde zwar an verschiedenen Stellen mit seiner Unterschrift bestätigt, dass er die angehängten Darlehensbedingungen akzeptiere und auch eine vorformulierte Empfangsbestätigung unterzeichnet. Das reichte dem LG Stuttgart als Beweis aber nicht aus. Die Bank habe die gesetzlichen Pflichtangaben nicht erfüllt, der Widerruf sei daher wirksam erfolgt.

Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, ist die Folge eines erfolgreichen Widerrufs, dass sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt werden müssen. Der Verbraucher gibt das Auto dann an die Bank und erhält seine schon geleisteten Raten zurück. Strittig ist, ob die Bank eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer einbehalten darf. Das LG Stuttgart bejahte dies zwar, das Landgericht Ravensburg hat allerdings in einem anderen Fall entschieden, dass eine Bank keinen Anspruch auf einen Wertersatz hat, wenn sie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.

„Der Widerruf der Autofinanzierung kann eine lukrative Möglichkeit sein, aus dem Kreditvertrag auszusteigen. Dies ist angesichts von Fahrverboten und Wertverlust besonders für Dieselfahrer interessant, gilt aber genauso bei Benzinern“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Grundsätzlich ist der Widerruf eines Autokredits möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.

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