Abgasmanipulationen, Wertverlust, drohende Fahrverbote – Dieselfahrer haben es seit dem VW Abgasskandal alles andere als leicht. Allerdings bestehen aufgrund der Abgasmanipulationen gute Aussichten, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Traunstein vom 18. Mai 2018.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte die Klägerin einen VW Tiguan TDI für rund 18.500 Euro gekauft und zum Teil über die Volkswagen Bank finanziert. Da das Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist, machte Rechtsanwalt Dr. Klass aus München / Rosenheim für seine Mandantin Schadensersatzansprüche gegen VW geltend und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises. Zudem sollte seine Mandantin von allen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag freigestellt werden. Die Klage wurde u.a. damit begründet, dass sich Volkswagen durch das Inverkehrbringen der manipulierten Fahrzeuge vorsätzlich sittenwidrig verhalten und die Käuferin vorsätzlich geschädigt habe. Dr. Klass: „Es liegt auf der Hand, dass meine Mandantin den VW Tiguan nie gekauft hätte, wenn sie von den Abgasmanipulationen gewusst hätte. Dadurch war das Fahrzeug objektiv mangelhaft. Die Schädigung der Kunden hat Volkswagen billigend in Kauf genommen.“
Das Landgericht Traunstein folgte der Argumentation und gab der Klage weitgehend statt. Die Klägerin erhält rund 5.800 Euro nebst Zinsen zurück und hat keine Verpflichtungen mehr aus dem Darlehensvertrag (die Restschuld belief sich auf 10.500 Euro). Im Gegenzug muss sie das manipulierte Auto zurückgeben. Lediglich für die gefahrenen Kilometer muss sie einen Nutzungsersatz zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Immer mehr Gerichte entscheiden in Sachen Abgasskandal inzwischen verbraucherfreundlich und sehen Händler bzw. VW in der Schadensersatzpflicht. Das LG Traunstein hat sich mit dieser Entscheidung in diese Rechtsprechung eingereiht. „Das Urteil zeigt, dass die Verbraucher keineswegs vor VW kuschen müssen, sondern ihre Rechte auch gegen einen Konzern durchsetzen können“, so Rechtsanwalt Dr. Klass.
Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Klüver Dr. Klass Zimpel & Kollegen
Schwanthalerstr. 9-11
80336 München
Tel +49 89 545479-3
Fax+49 89 545479-426
oder
Münchener Str. 30
83022 Rosenheim
Tel +49 8031 941146-0
Fax +49 8031 40157-54