Er hat die teuren GrundstĂŒcke rund um den Starnberger See oder an anderen teuren SĂŒd-Lagen immer im Blick: Bayerns MinisterprĂ€sident Söder stemmt sich mit aller Kraft gegen die neuen Bewertungsrichtlinien fĂŒr die Bemessung von Immobilienwerten. Die könnten – rein theoretisch – ab dem 1. Januar 2023 erben und schenken deutlich teurer machen. Die Kritik an den neuen Regeln ist breit gestreut, aber komplett widersetzen tut sich aktuell nur Bayern, sodass davon ausgegangen wird, dass die Gesetzesnovelle Bundestag und den Bundesrat – vielleicht mit Anpassungen – passieren wird. Das bedeutet: Erben und schenken wird teurer, weil FreibetrĂ€ge deutlich nach unten korrigiert werden. Betroffen sind Immobilien mit einem realen Wert ĂŒber 400.00o Euro, die z.B. an Kinder vererbt werden. Was bedeutet die Neuerungen bei der Erbschaftsteuer 2023 und wen betreffen sie?
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Teure Immobilien betroffen
Konkret bedeutet das: Wenn ein Immobilienwert ĂŒber den bevorstehenden Jahreswechsel im Bemessungswert um 200.000 auf 800.000 Euro steigt, dann zahlt ein erbendes Kind nicht 22.000 Euro fĂŒr eine 600.000 Euro-Immobilie, sondern 60.000 fĂŒr die gleiche, aber jetzt höher bewertete Immobilie. Da die FreibetrĂ€ge unverĂ€ndert bleiben, trifft die Regelung nur Immobilien ĂŒber 400.000 Euro.
Allgemeiner Tipp: „Verschenken oder Vererben Sie besser noch in 2022, denn selbst wenn MinisterprĂ€sident Söder die Bremsen ausgefahren lĂ€sst, werden VerĂ€nderungen kommen, und garantiert auch rĂŒckwirkend zum 1. Januar 2023. Hintergrund der GesetzesĂ€nderung ist der Anspruch des Fiskus, dass Immobilien möglichst nach ihrem echten Wert, also dem Verkehrswert, vererbt werden und nicht auf Basis mehr oder weniger nachweisbarer Berechnungen z.B. durch Ortsgerichte.“
ZukĂŒnftiger Ertrag wird mitberechnet
Das neue Gesetz verlangt, dass die Bewertung sich stĂ€rker am aktuellen Verkehrswert orientiert. Nachteil fĂŒr Betroffene: Durch die enormen Preissteigerungen der letzten Jahre insbesondere in privilegierten Zonen ist damit eine deutlich höhere Steuersumme zu erwarten.
FachanwĂ€lte fĂŒr Steuerrecht, wie der Kölner Rechtsanwalt Dr. Sebastian Korts, erklĂ€ren, dass bei der neuen Berechnung mehr Wert z.B. auf zukĂŒnftige ErtrĂ€ge der Immobilie gelegt werden.
„Aktuell, d.h. bis zum Jahreswechsel, wendet das Finanzamt drei verschiedene Verfahren an, die den Wert der vermieteten Immobilien fĂŒr die Zwecke der Erbschaftsteuer bestimmen. Hier kommt insbesondere das Ertragswertverfahren zur Wertbeurteilung in Betracht. Bei diesem stehen die ErtrĂ€ge, die wirtschaftliche Restnutzungsdauer und der Bodenwert im Vordergrund.“
Aktuell befindet sich das Gesetz in der Beratungs- und Anhörungsphase vor dem Finanzausschuss des Bundestages. Es soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. WĂ€hrend die Ampel-Koalition es noch mehrheitlich durchsetzen kann, dĂŒrfte es im Bundesrat anders aussehen aufgrund der dortigen MehrheitsverhĂ€ltnisse. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass die Söder-Linie viele Begleiter finden wird. AuĂerhalb der Ampel werden derzeit Möglichkeiten diskutiert, um dem Gesetz die SchĂ€rfe zu nehmen, z. B., durch die Anpassung der FreibetrĂ€ge nach oben.
Speziell in der Planung eines familiĂ€ren Vermögensschutzes sollten zukĂŒnftige Erblasser sich auf jeden Fall Gedanken ĂŒber die Wirksamkeit ihrer Asset Protection machen. Noch auf die schnelle in 2022 zu vererben ist aufgrund des komplizierten Prozedere kaum möglich.
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Zusammenfassung
- FĂŒr Erbschaften nach dem 1. Januar 2023 werden auf kurz oder lang neue Bewertungsgrundlagen herangezogen
- Betroffen sind wertvolle Immobilien
- Betroffen sind vor allem Immobilien mit hohen Ertragswerten
- Auf die schnelle geht kaum noch was
- Ansprechpartner: Steuerberater und FachanwĂ€lte fĂŒr Steuerrecht und Erbrecht mit Fokus auf Asset Protection.