Erbschaftssteuerreform: Bundesfinanzminister Schäuble kommt Kritikern teilweise entgegen

Teilen Sie dies über:

Der Gesetzesentwurf zur Reform der Erbschaftssteuer liegt vor. Bundesfinanzminister Schäuble ist den Kritikern zumindest zum Teil entgegen gekommen. Allerdings ist weiterhin die Einbeziehung des Privatvermögens von Betriebserben ab einer Freigrenze von 20 Millionen Euro je Erbfall vorgesehen.

Die Verschonung von der Erbschaftssteuer soll in diesen Fällen an eine Bedürfnisprüfung gekoppelt werde. „Dann müssen die Betriebserben nachweisen, dass sie nicht in der Lage sind, die Erbschaftssteuer zu bezahlen. Etwa weil die Hälfte des Privatvermögens nicht zur Deckung der Steuerschuld ausreicht“, erklärt Dirk Mahler, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerecht bei der bundesweit tätigen Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. Den gesamten Artikel bei kapitalschutz.de lesen

Verbraucherschutz Vertrauens-Index

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns und wir helfen 
Ihnen weiter.

Tomke Schwede

Ihr persönlicher Experte

Schreiben Sie mir eine E-Mail:

info@verbraucherschutz.tv

Sie könnten interessiert sein

Verbraucherschutz Logo
Privacy Overview

This website uses cookies so that we can provide you with the best user experience possible. Cookie information is stored in your browser and performs functions such as recognising you when you return to our website and helping our team to understand which sections of the website you find most interesting and useful.