Erbschaftssteuerreform: Bundesfinanzminister Schäuble kommt Kritikern teilweise entgegen

Der Gesetzesentwurf zur Reform der Erbschaftssteuer liegt vor. Bundesfinanzminister Schäuble ist den Kritikern zumindest zum Teil entgegen gekommen. Allerdings ist weiterhin die Einbeziehung des Privatvermögens von Betriebserben ab einer Freigrenze von 20 Millionen Euro je Erbfall vorgesehen.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Die Verschonung von der Erbschaftssteuer soll in diesen Fällen an eine Bedürfnisprüfung gekoppelt werde. „Dann müssen die Betriebserben nachweisen, dass sie nicht in der Lage sind, die Erbschaftssteuer zu bezahlen. Etwa weil die Hälfte des Privatvermögens nicht zur Deckung der Steuerschuld ausreicht“, erklärt Dirk Mahler, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerecht bei der bundesweit tätigen Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. Den gesamten Artikel bei kapitalschutz.de lesen

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.