
Der Gesetzesentwurf zur Reform der Erbschaftssteuer liegt vor. Bundesfinanzminister Schäuble ist den Kritikern zumindest zum Teil entgegen gekommen. Allerdings ist weiterhin die Einbeziehung des Privatvermögens von Betriebserben ab einer Freigrenze von 20 Millionen Euro je Erbfall vorgesehen.
Die Verschonung von der Erbschaftssteuer soll in diesen Fällen an eine Bedürfnisprüfung gekoppelt werde. „Dann müssen die Betriebserben nachweisen, dass sie nicht in der Lage sind, die Erbschaftssteuer zu bezahlen. Etwa weil die Hälfte des Privatvermögens nicht zur Deckung der Steuerschuld ausreicht“, erklärt Dirk Mahler, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerecht bei der bundesweit tätigen Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. Den gesamten Artikel bei kapitalschutz.de lesen
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