Die Privilegierung von Firmenerben gegenüber Privaterben ist zumindest in Teilen verfassungswidrig, urteilte das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2014. Die notwendige Reform der Erbschaftssteuer stellt besonders Familienbetriebe bei der Unternehmensnachfolge vor Herausforderungen.
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„Das Bundesverfassungsgericht stellte aber auch klar, dass es grundsätzlich legitim sei, Firmenerben beim Unternehmensübergang steuerlich zu begünstigen. Nur gingen die bisherigen Vergünstigungen zu weit“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig aus Berlin von der bundesweit tätigen Kanzlei ROSE & PARTNER LLP. Nun muss der Gesetzgeber in Berlin bis zum 30. Juni entsprechende Reformen umsetzen.
Die derzeitigen steuerlichen Privilegien für Firmenerben verstoßen nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Gleichhandlungsgebot des Grundgesetzes. Bislang können bei der Unternehmensnachfolge 85 bis 100 Prozent der Erbschaftssteuer gespart werden. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsplätze weitgehend sieben Jahre lang erhalten bleiben und der Betrieb fortgeführt wird. Betriebe bis 20 Mitarbeiter können nach dem bisherigen Gesetz sogar von den Steuerprivilegien profitieren ohne den Erhalt der Arbeitsplätze nachzuweisen. Das ging dem Bundesverfassungsgericht zu weit und es forderte entsprechende Nachbesserungen.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat angekündigt, die erforderlichen Reformen schnell umsetzen zu wollen. Denkbar sei etwa, dass große Familienunternehmen nur noch dann steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, wenn sie durch eine Bedürfnisprüfung nachweisen, dass der Erhalt des Unternehmens durch die Erbschaftssteuer gefährdet wäre. Auch das Privatvermögen der Erben bzw. Beschenkten soll dabei berücksichtigt werden. Kleinere Unternehmen bis 20 Mitarbeitern werden ebenfalls über die Lohnsumme den Erhalt der Arbeitsplätze nachweisen müssen, wenn sie von den Steuerprivilegien profitieren wollen. Ein anderer Vorschlag kommt von der saarländischen Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger. Sie spricht sich in der „Süddeutschen Zeitung“ für die Streichung aller steuerlichen Privilegien von Firmenerben aus. Als Ausgleich solle der Spitzensteuersatz auf 15 Prozent gesenkt werden.
„An Schäubles Plänen gibt es Kritik aus allen Richtungen. Auch der Vorschlag von Anke Rehlinger wird sich wohl kaum durchsetzen. Wie auch immer die Reform der Erbschaftssteuer am Ende aussehen wird: Die Firmenerben werden sich bei der Unternehmensnachfolge darauf einstellen müssen, dass es zu Einschnitten bei den Steuerprivilegien kommt. Daher sollte die Unternehmensnachfolge gründlich geplant sein und dabei die steuerlichen Optimierungsmöglichleiten genutzt werden“, so Dr. Ronny Jänig, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Mehr Informationen zur Unternehmensnachfolge unter http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/unternehmensnachfolge-stiftung/ueberblick-unternehmensnachfolge.html
Dr. Ronny Jänig, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
ROSE & PARTNER LLP.
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