Entscheidung des Verwaltungsgerichts – Diesel-Fahrverbote in Berlin

Nur eine Woche nachdem die Bundesregierung ihren Dieselkompromiss prÀsentiert hat, gibt es den nÀchsten Diesel-Hammer. Auch in Berlin wird es ab 2019 Diesel-Fahrverbote geben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am 9. Oktober entschieden.

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Fahrverbote sind nach Ansicht des Verwaltungsgerichts die einzige wirksame Maßnahme, um die Belastung der Luft mit gesundheitsschĂ€digenden Stickoxiden zur reduzieren. Fahrverbote fĂŒr Diesel mit der Abgasnorm Euro 1 bis Euro 5 sollen ab Mitte 2019 zunĂ€chst an elf Straßenabschnitten in Berlin gelten, u.a. auch fĂŒr Teile der Leipziger Straße und Friedrichstraße. Das Land Berlin muss den Luftreinhalteplan nun bis zum 31. MĂ€rz 2019 entsprechend nachbessern und die Fahrverbote bis Ende Juni 2019 umsetzen.

Die Liste der StĂ€dte mit Fahrverboten fĂŒr Ă€ltere Diesel wird immer lĂ€nger. In Hamburg gibt es schon jetzt Fahrverbote, in Stuttgart, Frankfurt und nun auch Berlin werden Fahrverbote 2019 voraussichtlich RealitĂ€t. Die Liste wird wahrscheinlich noch lĂ€nger, da noch in diesem Jahr weitere Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verhandelt werden. Dann könnten auch in zahlreichen StĂ€dten in NRW, u.a. in Köln, Bonn, Essen oder Gelsenkirchen Fahrverbote drohen.

„SpĂ€testens die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin belegt, dass der Diesel-Kompromiss der Bundesregierung nicht viel wert ist und die meisten Dieselfahrer ratlos zurĂŒcklĂ€sst. Sie mĂŒssen ab 2019 mit einem Flickenteppich von Fahrverboten rechnen. Mit UmtauschprĂ€mien fĂŒr Ă€ltere Diesel lĂ€sst sich dieses Problem nicht lösen, zumal selbst Euro 6-Diesel nicht als sauber gelten und Fahrverbote auch auf sie ausgedehnt werden könnten“, sagt Rechtsanwalt Hendrik Langeneke aus Bad Sassendorf.

Kurzfristig ist mit keiner Lösung zu rechnen, die den Dieselfahren wirklich weiterhilft und mit der sich Fahrverbote vermeiden lassen. Gleichzeitig lĂ€uft den durch den VW Abgasskandal geschĂ€digten Verbrauchern die Zeit davon. „Wer direkt von den Abgasmanipulationen betroffen ist, kann SchadensersatzansprĂŒche gegen VW geltend machen. Zahlreiche Gerichte haben schon entschieden, dass Volkswagen seine Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt hat und deshalb in der Haftung steht. Diese AnsprĂŒche mĂŒssen aber demnĂ€chst geltend gemacht werden, da sie Ende 2018 verjĂ€hren“, erklĂ€rt Rechtsanwalt Langeneke.

Mehr Informationen: https://www.krebs-langeneke.de/abgasskandal-anwalt-soest-lippstadt-werl-warstein/

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