Entschädigung nach Flugverspätung

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In einem Video des ZDF wird schön gezeigt, wie sich Fluglinien um geltendes EU-Recht herumdrücken und ihre Zahlungspflicht mit Floskeln wie „Höhere Gewalt“ abtun. Allerdings: Die EU-Verordnung für Fluggastrechte in Europa ist ziemlich eindeutig und auch konktet anwendbar, wenn es sich um Fluggesellschaften mit Sitz in Europa handelt.

Hier das Video ansehen.

verbraucherschutz.tv empfiehlt in Fällen wie diesen Rechtsanwalt Ganz-Kolb aus Mannheim, der auf seiner Homepage www.flugentschaedigung.eu weitere Informationen anbietet.

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