In einem Video des ZDF wird schön gezeigt, wie sich Fluglinien um geltendes EU-Recht herumdrücken und ihre Zahlungspflicht mit Floskeln wie „Höhere Gewalt“ abtun. Allerdings: Die EU-Verordnung für Fluggastrechte in Europa ist ziemlich eindeutig und auch konktet anwendbar, wenn es sich um Fluggesellschaften mit Sitz in Europa handelt.
verbraucherschutz.tv empfiehlt in Fällen wie diesen Rechtsanwalt Ganz-Kolb aus Mannheim, der auf seiner Homepage www.flugentschaedigung.eu weitere Informationen anbietet.