Soviel ist klar: Die Energiewende gibt es nicht zum Nulltarif. Strom wird teuer. Folgerichtig versuchen immer mehr Verbraucher, sich unabhängiger von den großen Energieversorgern. Neben Solar oder Erdwärme bieten kleine Windkraftanlagen einen Weg, selber Strom zu produzieren.
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Das EEG 2009 regelt die so genannten Einspeisevergütungen, also den Preis pro Kilowattstunde, den ein Produzent für die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz erhält. Für kleine Windkraftanlagen gilt die Einspeisevergütung Windkraft Onshore (Festland). Demnach beträgt die Einspeisevergütung für durch Windkraft produzierten Strom 5,02 Cent/kWh. In den ersten 5 Jahren nach Inbetriebnahme einer Anlage werden 9,2 Cent gezahlt, um einen Anreiz zum Bau solcher Anlagen zu geben.
Problematisch ist dabei, dass die unterschiedlichen Einspeisevergütungen von Windenergie und Solarenergie die Abrechnung so genannter Hybridanlagen erschweren. Grundsätzlich muss die Stromproduktion differenziert erfasst und gemeldet werden. Angesichts der niedrigen Einspeisevergütung empfiehlt es sich, Windkraftanlagen nur für ein Konzept zu verwenden, das die Selbstversorgung in den Vordergrund stellt.
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