Land unter bei allen, die aktuell das Thema „Widerruf von Immobiliendarlehen“ als Dienstleister oder Berater auf dem Schirm haben. So türmen sich aktuell auf den Tischen der Verbraucherzentralen die Berge zu prüfender Belehrungen. Allerdings: Die Hamburger Verbraucherzentrale – führend zum Thema Widerruf – nimmt zwar noch Anträge auf Belehrungsprüfung an, gibt aber keine Gewähr, dass die eingereichten Belehrungen noch fristgerecht geprüft werden könen. Für den Verbraucher heißt das: Jetzt noch schnell selbst widerrufen, auch wenn das Ergebnis nicht zu 100 % fest steht. Einen Musterbrief können Darlehensnehmern HIER downloaden.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
So heißt es bei der VZ Hamburg derzeit; „Bei allen im genannten Zeitraum geschlossenen Verträgen, die uns mit vollständigen Unterlagen und Auftrag bis zum 8. Mai 2016 erreichten, erfolgt die Prüfung noch bis Ende Mai 2016. Für später eingeschickte Verträge können wir nicht gewährleisten, dass eine Prüfung noch vor dem 21. Juni 2016 durchgeführt wird.“ Die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Jetzt Widerrufen“ prüfen Belehrungen noch bis zum 17. Juni.