Für viele junge Menschen ist klar, was nach dem achtzehnten Geburtstag kommt: Das erste eigene Auto und damit auch der Führerschein. Doch der Weg zum Führerausweis ist lang, es müssen Kurse absolviert und Anträge gestellt werden. Ein kurzer Überblick zeigt, was alles zu beachten ist.
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Schritt 1: Der Nothelferkurs
Die Grundvoraussetzung, um das Autofahren lernen zu dürfen, ist ein abgeschlossener Nothelferkurs. Dieser dauert in den meisten Fällen etwa zehn Lektionen. Der Kurs bringt den Fahrschülern das richtige Verhalten in Gefahrensituationen näher.
Bei Unfällen ist es so möglich, anderen und sich selbst effektiv zu helfen. Nach dem Kurs erhält jeder Teilnehmer einen Nothelferausweis. Dieser ist sechs Jahre lang gültig und muss danach erneuert werden.
Schritt 2: Der Lernfahrausweis und die theoretischen Stunden
Beim Strassenverkehrsamt kann frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag ein Lernfahrausweis der Kategorie B beantragt werden. Das Formular ist im Internet oder beim Amt selbst zu finden. Ausserdem werden ein Sehtest, ein Passfoto und der Ausweis benötigt.
Ausserdem erfolgt jetzt die Anmeldung in einer Fahrschule. Dort erhalten die Fahrschüler theoretische Stunden. Beim Strassenverkehrsamt kann im Anschluss eine Theorieprüfung abgelegt werden. Wer sie erfolgreich absolviert hat, erhält jetzt seinen Lernfahrausweis.
Schritt 3: Praktische Fahrstunden
Nach den theoretischen Fahrstunden geht es endlich ins Auto. Bei Lernfahrten wird der Fahrschüler durch einen Erwachsenen begleitet, der schon mindestens drei Jahre einen Führerausweis hat. Ausserdem muss das Fahrzeug das Zeichen für die Lernfahrten tragen: eine blaue Tafel mit weissem L.
Die praktische Unterrichtung bei einem professionellen Fahrlehrer ist keine Pflicht, aber eine wichtige Empfehlung. Fahrschüler sollten eine Schule mit Erfahrung auswählen, in der sie sich gut aufgehoben fühlen. Der Fahrlehrer sollte auf die individuellen Kenntnisse und Stimmungen seiner Schüler Rücksicht nehmen und ihnen die Ängste nehmen können.
Schritt 4: Verkehrskunde und die letzte Prüfung
Ein externer Kurs im Verkehrskundeunterricht ist obligatorisch. Er stellt den letzten Schritt in Richtung Autofahren dar. Meist verläuft der Unterricht an vier Abenden mit je zwei Stunden. Bei der Verkehrskunde Winterthur ihnen wird das nötige Wissen vermittelt. Die Fahrschüler lernen hier, welche Faktoren sie im Strassenverkehr berücksichtigen müssen.
Wer ein fahrsicheres Gefühl besitzt und alle Kurse absolviert hat, kann sich für die praktische Prüfung anmelden. Sie wird beim Strassenverkehrsamt abgelegt. Hier geht es um die Anwendung des erlernten Wissens und die Umsetzung der Verkehrsregeln. Die Fahrschüler müssen zeigen, dass sie sich im Strassenverkehr sicher verhalten können. Danach erhalten sie ihren Führerausweis und damit die Erlaubnis, Auto zu fahren.
Schritt 5: Der Führerausweis auf Probe
Ist die praktische Prüfung bestanden, erhält der Fahrschüler einen Führerausweis auf Probe. Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, kann sie bis zu zwei Mal wiederholt werden. Auf den Probeausweis folgt eine sogenannte Zweiphasenausbildung.
Zunächst muss eine Probezeit von drei Jahren absolviert werden. Während dieser Zeit erfolgt eine obligatorische Weiterbildung. Bei Widerhandlungen wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Nach Ablauf der drei beziehungsweise vier Jahre erhält der Fahrer einen unbefristeten Führerausweis. Jetzt ist keine weitere Prüfung mehr nötig.