Wie in der Rahmenvereinbarung verabredet, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) heute gegenüber dem Oberlandesgericht Braunschweig die Rücknahme seiner Musterfeststellungsklage gegen VW. Im Gegenzug wird Volkswagen die Zustimmung zur Klagerücknahme erklären. Damit ist das Musterfeststellungsklageverfahren beendet. Im Rahmen von außergerichtlichen Vergleichen erhalten nach Angaben von Volkwagen mehr als 230.000 Verbraucher Entschädigungszahlungen von VW.
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Heute – 30. April 2020 – ist der letzte Tag, um einen Vergleich über das Call Center unter 05361-3790506 oder die Online-Plattform zu schließen. Wer kein Geld bekommt solte jetzt wissen:
a. Es kann noch geklagt werden, da die Teilnahme am Verfahren die Verjährung gehemmt hat bis zum 31. Oktober 2020.
b. Streitigkeiten können noch bis zum 31. August über die Schiedsstelle beim Ombudsmann des Verfahrens geschlichtet werden.