Die Eltern eines verstorbenen Mädchens hatten gegen facebook geklagt, weil der Anbieter des sozialen Netzwerkes ihnen den Zugriff auf das Profil der unter ungeklärten Ursachen verstorbenen Jugendlichen verweigert hatte. Die Eltern erhoffen sich Hinweis auf die möglichen Todesumstände, verfügen aber bislang nicht über die notwendige Zugangsberechtigung. Zwar war das urspüngliche Passwort bekannt, ein anderer User hatte das Profil aber auf „Im Gedenken“ gesetzt, was nach erfolgreicher Schaltung durch facebook weitere administrative Zugriffe Dritter nicht mehr zulässt. Das vor dem Berliner Landgericht nun vorerst abgeschlossene Verfahren gibt den Eltern Recht: Facebook-Nachrichten seien nicht anders zu behandeln als z.B. Briefe. Diese wären auch Teil des Nachlasses. Das Kind war bereits 2012 verstorben, hätte es ein Tagebuch hinterlassen, hätten die Eltern dies auch einsehen können.
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Das Ganze ist kompliziert: Das Profil war duch einen Nutzer auf „Im Gedenken“ geschaltet worden, mit Hilfe der Zugangsdaten auf die auch die Eltern Zugriff hatten. facebook argumentiert, dass die Eltern das Passwort nicht hätten weiterleiten dürfen, denn anschließend würden Bearbeitungs-Daten von offiziell Toten nicht mehr heraus gegeben. Das Landgericht befand allerdings, dass Persönlichkeitsrechte – wie von facebook angeführt – von Toten nicht mehr in Anspruch genommen werden könnten. facebook ist dagegen der Meinung, dass es auch um die Persönlichkeitsrechte beteiligter Personen gehe, die in Pinwandeinträgen oder Zitaten genannt werden könnten. Allerdings scheint ein Kompromiss absehbar. Das Magazin „Heise online“ zitiert fb: „Wir bemühen uns darum, eine Lösung zu finden, die der Familie hilft und gleichzeitig die Privatsphäre Dritter, die möglicherweise betroffen sind, schützt“.
Ungeklärt bleibt weiterhin, ob facebook auch den Erben verstorbener Erwachsener Zugriff auf deren Profil geben muss.