Die aktuellen Unwetter zwingen uns, intensiv über den Schadensausgleich nach Naturkatastrophen nachzudenken. Im Regen stehen wir halt alle, es macht nur einen Unterschied, ob man auf dem Berg wohnt, oder im Tal. Heißt: Von den Folgen der Katastrophe sind in aller Regel nur die Talbewohner betroffen, während die Wohnlagen oberhalb der möglichen Hochwasserlinien nicht nur nicht geschädigt werden, sondern auch noch an Wert zulegen. Das ist alles nicht fair, aber wie sollte man das sozialer regeln?
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Katastrophensteuer auf Grundstückseigentum
Die eine Möglichkeit, einen fairen Lastenausgleich hinzubekommen, wäre eine Katastrophensteuer auf Grundstückseigentum, eine andere die sogenannte verpflichtende Elementarschadenversicherung, die immer lauter gefordert wird. Was verbirgt sich dahinter?
In eine solche Versicherung müssten alle Immobilienbesitzer einzahlen, unabhängig von der Bedrohungslage. Dadurch würde mehr Geld in die Versicherungsfonds fließen, die damit den real entstandenen Schaden ausgleichen würden. Die Last von Naturkatastrophen wie z.B. Hochwasser würde dadurch von allen Grundstücksbesitzern getragen und nicht nur von denen aus bedrohten Wohnlagen. Es gibt so etwas schon seit langer Zeit: So ist eine Feuerversicherung Pflicht für jeden deutschen Hausbesitzer.
Natürlich wehrt sich der Palastbesitzer auf dem Münchner Hausberg gegen so etwas, andererseits hat er kein Recht auf Unversehrtheit und sollte im Rahmen eines solchen Solidarpaktes mit für die Aufarbeitung von Schadensereignissen einstehen.
Wie auch immer: man wird sich Gedanken machen müssen, wer Hochwasserschäden in Zukunft bezahlt und da gehören Elementarschaden-Pflichtversicherungen einfach dazu.