Die Elbtreuhand Martius GmbH darf einem Kommanditisten einer Fondsgesellschaft ( Elbfonds Direkt Invest Polen 3 ) nicht die Herausgabe der Namen und Adressen der anderen Anleger verweigern. Das hat das Amtsgericht Hamburg-Blankenese am 15. MĂ€rz 2017 entschieden.
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Die KlĂ€gerin, vertreten von BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte, hatte sich an dem Elbfonds Direkt Invest Polen 3 beteiligt. Wie bei anderen Elbfonds auch, entwickelte sich die Fondsgesellschaft nicht wie von den Anlegern erhofft. Die Anlegerin verlangte nun von der Elbtreuhand Martius GmbH als treuhĂ€nderischer Kommanditistin Auskunft ĂŒber die Mitgesellschafter, um angesichts der Schieflage der Fondsgesellschaft Kontakt zu diesen aufnehmen zu können.
Anleger haben Anspruch auf AuskĂŒnfte
âWie zu erwarten war, verweigerte die TreuhĂ€nderin die AuskĂŒnfte. Doch das Gericht spielte dabei nicht mit. Unsere Mandantin hat einen Anspruch auf die AuskĂŒnfteâ, erklĂ€rt Rechtsanwalt Frederick Gisevius. Das Gericht betonte, dass die KlĂ€gerin, wie jeder andere Gesellschafter auch, grundsĂ€tzlich einen Anspruch auf Kenntnis seiner Mitgesellschafter habe, nicht zuletzt, um sich mit ihnen abzustimmen. Dieses Recht könne weder durch Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder im Treuhandvertrag und schon gar nicht durch einen Gesellschafterbeschluss ausgeschlossen werden, stellte das Gericht klar.
âDie Elbtreuhand Martius GmbH ist zwar in Berufung gegangen, hat aber die Frist zur BegrĂŒndung verstreichen lassen. Daher hat das Landgericht Hamburg bereits signalisiert, die Berufung als unzulĂ€ssig abzuweisenâ, erklĂ€rt Rechtsanwalt Gisevius.
Die Kanzlei BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte grĂŒndet nun eine kostenlose Interessengemeinschaft fĂŒr geschĂ€digte Anleger des Elbfonds Direkt Invest Polen 3. Ziel ist es, die Interessen der Anleger zu bĂŒndeln und effektiv durchsetzen zu können. So kommt beispielsweise die Geltendmachung von SchadensersatzansprĂŒchen gegen die vermittelnde Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht.
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BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte
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