Eintragsdienst: Kripo schreibt 2500 Geschädigte an

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Rund 2000 Geschädigte, die an einem vermeintlich kostenlosen Entragsdienst teilgenommen hatten, werden aktuel von der Kripo Schwerin um Aussagen gebeten. Hier der Schreiben im Wortlaut: uSehr geehrte Damen und Herren,

"Die Staatanwaltschaft Schwerin führt derzeit unter dem Aktenzeichen
251Js5942/14 Ermittlungen gegen eine in Schwerin ansässige Firma und deren
4 Beschuldigte Madlen Z. Sabine H., Gudrun N.
und Marcel B. Diese haben teilweise unter Aliasnamen Gewerbetreibende
in ganz Deutschland angerufen und angegeben, dass diese einen bislang
kostenlosen Eintrag in das Internetportal regionales-gewerbe-verzeichnis
hatten. Da die Kündigungsfrist für die kostenlose Nutzung des Dienstes
abgelaufen war und die Kündigung nicht durchgeführt wurde, ist der Dienst
nun kostenpflichtig.

Die Ermittlungen ergaben, dass im Zeitraum von 2012 bis 19.11.2014 ca.
2.500 Kunden in Deutschland angerufen wurden, von denen die meisten im
Nachgang schriftliche Rechnungen, Mahnungen und nochmalige Anrufe bis hin
mit Inkassodrohungen erhielten. Manche zahlten einen Betrag zwischen 100
und 400 € für eine Laufzeit von 3 bis 24 Monate. Teilweise wurden
Kundendaten aus dem vorhergehenden Verzeichnis gewerbeverzeichnis24.de
übernommen. Teilweise wurden die hier erlangten Daten in das Verzeichnis
lokale-gewerbe-auskunft.de übernommen, so dass die Kunden weitere
Rechnungen erhielten.

Zur weiteren Aufklärung ist Ihre zeugenschaftliche Anhörung erforderlich.

Sie werden gebeten, diese E-Mail auszufüllen, auszudrucken und
unterschrieben an die o. a. Dienststelle zurückzusenden. Alternativ können
Sie die ausgedruckten Unterlagen auch bei einer Polizeidienststelle Ihrer
Wahl abgeben, die den Versand der Unterlagen übernimmt. Es wird gebeten,
von fernmündlichen Nachfragen Abstand zu nehmen.

Belehrung

Sie werden zur Wahrheit ermahnt (§ 57 StPO) und insbesondere darauf
hingewiesen, dass Sie sich strafbar machen, wenn Sie durch wissentlich
falsche Angaben absichtlich einen anderen zu Unrecht verdächtigen (§ 164
StGB), die Bestrafung eines anderen vereiteln (§ 258 StGB), einen anderen
begünstigen (§257 StGB) oder eine Straftat vortäuschen (§145d StGB).

Sie werden hiermit darüber belehrt, dass folgenden Personen gem. § 52 Abs.
1 StPO das Zeugnisverweigerungsrecht  zusteht:

1.	dem Verlobten des Beschuldigten bzw. Betroffenen;
2.	dem Ehegatten des Beschuldigten bzw. Betroffenen, auch wenn die Ehe
nicht mehr besteht;
2. a 	dem Lebenspartner des Beschuldigten bzw. Betroffenen, auch wenn die
Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht. (Lebenspartner sind Personen
gleichen Geschlechts, die nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz wirksam eine
Lebenspartnerschaft  durch Erklärung vor dem Standesbeamten begründet
haben.)
3.	demjenigen, der mit dem Beschuldigten bzw. Betroffenen in gerader Linie
verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad
verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war, Personen,
die mit dem Beschuldigten bzw. Betroffenen durch Adoption verbunden sind,
können zur Verweigerung des Zeugnisses gem. § 52 Abs. 1 StPO berechtigt
sein.

Außerdem kann gem. § 55 Abs. 1 StPO jeder Zeuge die Auskunft auf solche
Fragen verweigern, durch deren Beantwortung er sich oder einen in § 52
Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen der Gefahr der Verfolgung von
Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.

Ferner werden Sie darüber informiert, dass die in § 53 Abs. 1 StPO
genannten Berufsangehörigen berechtigt sind, das Zeugnis zu verweigern.
Für Hilfspersonen der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 StPO genannten
Berufsangehörigen kann sich ein Recht zur Verweigerung des Zeugnisses gem.
§ 53a Abs. 1 StPO ergeben. Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die
nicht zur Aussage berechtigt sind, steht das Zeugnisverweigerungsrecht
ebenfalls zu (§ 54 StPO).

Sollten Sie noch nicht achtzehn Jahre alt sein oder ist für Sie ein
Betreuer bestellt worden, senden Sie Ihre schriftliche Äußerung  mit einem
diesbezüglichen Hinweis bitte innerhalb von 14 Tagen zurück.

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Fragen möglichst vollständig und
wahrheitsgemäß. Hierdurch ersparen Sie den Strafverfolgungsbehörden
zeitaufwendige Nachfragen und sich selbst möglicherweise eine spätere
polizeiliche Vernehmung oder gar gerichtliche Zeugenvernehmung in
Schwerin.

Ihre Personalien:

Name, Vorname:

geboren am/in:

Wohnanschrift:

Firma:

Fragenkatalog:

1. Haben Sie oder ggf. Ihre Mitarbeiter oder Familienangehörige Ihre
Firmendaten auf der o.g. Internetseite selbst eingegeben, bzw. aus eigenem
Antrieb ein Angebot für einen ggf. kostenpflichtigen Eintrag angefordert
oder von sich aus auf andere Weise Kontakt zum Unternehmen aufgenommen, um
die dortigen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen?

a) Falls ja ( oben zu 1.), beschreiben Sie bitte den weiteren Ablauf der
Geschäftsbeziehung und ihre Motivation, Erwartung, Hoffnung beim Abschluss
etwaiger Verträge und der Leistung von Zahlungen

b) Falls nein (oben zu 1):
Wann, auf welche Weise und durch wen wurde seitens des Unternehmens
erstmals Kontakt zu Ihnen auf genommen ? (genaues oder ungefähres Datum,
telefonisch oder schriftlich? Wurde Ihnen ein/eine Ansprechpartner/in
benannt?)

2) Was ist Ihnen gegenüber zu etwaigen kostenpflichtigen Eintragungen auf
der durch das Unternehmen betriebenen o.g. Internetseite erklärt worden?

3) Ist Ihnen u.a. erklärt worden, dass nach Ablauf eines kostenfreien
Zeitraums, ein für Sie bzw. Ihr Unternehmen bestehender Eintrag nunmehr
kostenpflichtig ist?

4) Ist Ihnen die Möglichkeit einer kostenfreien oder kostenpflichtigen
Kündigung eingeräumt worden? Falls ja, zu welchen Konditionen und haben
Sie diese Möglichkeit wahrgenommen?

5) Ist Ihnen aufgrund des Bestreitens eines wirksamen Vertrages u.a. die
zwangsweise Beitreibung der Forderung für den Fall der Nichtzahlung in
Aussicht gestellt worden? Haben Sie Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen
erhalten und diese ernst genommen?

6) Sind Sie im Ergebnis des/der Telefonate oder aufgrund der übersandten
Unterlagen davon ausgegangen, dass ein wirksamer Vertrag besteht, der Sie
zur Zahlung verpflichtet und haben Sie deshalb Zahlungen geleistet?

7) Haben Sie sich vor Zahlung eines Geldbetrages von der Existenz des
Eintrags Ihres Unternehmens auf der o.g. Internetseite überzeugt? Wie
bewerten Sie den Nutzen des Eintrags für Ihr Unternehmen?

8)  Gab es weitere telefonische Kontaktaufnahmen (Wann, durch wen und mit
welchem Inhalt)

9) Sind Ihnen schriftliche Unterlagen (Auftragsbestätigungen, Rechnungen,
Mahnungen zugegangen?
(bitte Ablichtungen beifügen)

10) Welche Zahlungen haben Sie geleistet? (wann und in welcher Höhe) Gab
es die Möglichkeit der Ratenzahlung?

11) Haben Sie bereits Strafanzeige erstattet (falls ja, bei welcher
Polizeidienststelle bzw. Staatsanwaltschaft)? Ist Ihnen ein Aktenzeichen
bekannt?

12) Haben Sie anwaltlichen Rat oder andere Hilfe zur Abwehr der
Forderungen in Anspruch genommen. Welche Ergebnisse sind erzielt worden?
Sind Ihnen Kosten hierdurch entstanden? (Bitte Ablichtungen des
Schriftverkehrs beifügen)

Vielen Dank!

Michael W.
Polizeioberkommissar

KPI Schwerin, Fachkommissariat Wirtschaft /Cybercrime
19061 Schwerin, Graf-Yorck-Straße 6

Vorgangsnummer Leitvorgang 313200/000103/02/14
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