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Rund 2000 Geschädigte, die an einem vermeintlich kostenlosen Entragsdienst teilgenommen hatten, werden aktuel von der Kripo Schwerin um Aussagen gebeten. Hier der Schreiben im Wortlaut: uSehr geehrte Damen und Herren, "Die Staatanwaltschaft Schwerin führt derzeit unter dem Aktenzeichen 251Js5942/14 Ermittlungen gegen eine in Schwerin ansässige Firma und deren 4 Beschuldigte Madlen Z. Sabine H., Gudrun N. und Marcel B. Diese haben teilweise unter Aliasnamen Gewerbetreibende in ganz Deutschland angerufen und angegeben, dass diese einen bislang kostenlosen Eintrag in das Internetportal regionales-gewerbe-verzeichnis hatten. Da die Kündigungsfrist für die kostenlose Nutzung des Dienstes abgelaufen war und die Kündigung nicht durchgeführt wurde, ist der Dienst nun kostenpflichtig. Die Ermittlungen ergaben, dass im Zeitraum von 2012 bis 19.11.2014 ca. 2.500 Kunden in Deutschland angerufen wurden, von denen die meisten im Nachgang schriftliche Rechnungen, Mahnungen und nochmalige Anrufe bis hin mit Inkassodrohungen erhielten. Manche zahlten einen Betrag zwischen 100 und 400 für eine Laufzeit von 3 bis 24 Monate. Teilweise wurden Kundendaten aus dem vorhergehenden Verzeichnis gewerbeverzeichnis24.de übernommen. Teilweise wurden die hier erlangten Daten in das Verzeichnis lokale-gewerbe-auskunft.de übernommen, so dass die Kunden weitere Rechnungen erhielten. Zur weiteren Aufklärung ist Ihre zeugenschaftliche Anhörung erforderlich. Sie werden gebeten, diese E-Mail auszufüllen, auszudrucken und unterschrieben an die o. a. Dienststelle zurückzusenden. Alternativ können Sie die ausgedruckten Unterlagen auch bei einer Polizeidienststelle Ihrer Wahl abgeben, die den Versand der Unterlagen übernimmt. Es wird gebeten, von fernmündlichen Nachfragen Abstand zu nehmen. Belehrung Sie werden zur Wahrheit ermahnt (§ 57 StPO) und insbesondere darauf hingewiesen, dass Sie sich strafbar machen, wenn Sie durch wissentlich falsche Angaben absichtlich einen anderen zu Unrecht verdächtigen (§ 164 StGB), die Bestrafung eines anderen vereiteln (§ 258 StGB), einen anderen begünstigen (§257 StGB) oder eine Straftat vortäuschen (§145d StGB). Sie werden hiermit darüber belehrt, dass folgenden Personen gem. § 52 Abs. 1 StPO das Zeugnisverweigerungsrecht zusteht: 1. dem Verlobten des Beschuldigten bzw. Betroffenen; 2. dem Ehegatten des Beschuldigten bzw. Betroffenen, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht; 2. a dem Lebenspartner des Beschuldigten bzw. Betroffenen, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht. (Lebenspartner sind Personen gleichen Geschlechts, die nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz wirksam eine Lebenspartnerschaft durch Erklärung vor dem Standesbeamten begründet haben.) 3. demjenigen, der mit dem Beschuldigten bzw. Betroffenen in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war, Personen, die mit dem Beschuldigten bzw. Betroffenen durch Adoption verbunden sind, können zur Verweigerung des Zeugnisses gem. § 52 Abs. 1 StPO berechtigt sein. Außerdem kann gem. § 55 Abs. 1 StPO jeder Zeuge die Auskunft auf solche Fragen verweigern, durch deren Beantwortung er sich oder einen in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen der Gefahr der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Ferner werden Sie darüber informiert, dass die in § 53 Abs. 1 StPO genannten Berufsangehörigen berechtigt sind, das Zeugnis zu verweigern. Für Hilfspersonen der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 StPO genannten Berufsangehörigen kann sich ein Recht zur Verweigerung des Zeugnisses gem. § 53a Abs. 1 StPO ergeben. Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die nicht zur Aussage berechtigt sind, steht das Zeugnisverweigerungsrecht ebenfalls zu (§ 54 StPO). Sollten Sie noch nicht achtzehn Jahre alt sein oder ist für Sie ein Betreuer bestellt worden, senden Sie Ihre schriftliche Äußerung mit einem diesbezüglichen Hinweis bitte innerhalb von 14 Tagen zurück. Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Fragen möglichst vollständig und wahrheitsgemäß. Hierdurch ersparen Sie den Strafverfolgungsbehörden zeitaufwendige Nachfragen und sich selbst möglicherweise eine spätere polizeiliche Vernehmung oder gar gerichtliche Zeugenvernehmung in Schwerin. Ihre Personalien: Name, Vorname: geboren am/in: Wohnanschrift: Firma: Fragenkatalog: 1. Haben Sie oder ggf. Ihre Mitarbeiter oder Familienangehörige Ihre Firmendaten auf der o.g. Internetseite selbst eingegeben, bzw. aus eigenem Antrieb ein Angebot für einen ggf. kostenpflichtigen Eintrag angefordert oder von sich aus auf andere Weise Kontakt zum Unternehmen aufgenommen, um die dortigen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen? a) Falls ja ( oben zu 1.), beschreiben Sie bitte den weiteren Ablauf der Geschäftsbeziehung und ihre Motivation, Erwartung, Hoffnung beim Abschluss etwaiger Verträge und der Leistung von Zahlungen b) Falls nein (oben zu 1): Wann, auf welche Weise und durch wen wurde seitens des Unternehmens erstmals Kontakt zu Ihnen auf genommen ? (genaues oder ungefähres Datum, telefonisch oder schriftlich? Wurde Ihnen ein/eine Ansprechpartner/in benannt?) 2) Was ist Ihnen gegenüber zu etwaigen kostenpflichtigen Eintragungen auf der durch das Unternehmen betriebenen o.g. Internetseite erklärt worden? 3) Ist Ihnen u.a. erklärt worden, dass nach Ablauf eines kostenfreien Zeitraums, ein für Sie bzw. Ihr Unternehmen bestehender Eintrag nunmehr kostenpflichtig ist? 4) Ist Ihnen die Möglichkeit einer kostenfreien oder kostenpflichtigen Kündigung eingeräumt worden? Falls ja, zu welchen Konditionen und haben Sie diese Möglichkeit wahrgenommen? 5) Ist Ihnen aufgrund des Bestreitens eines wirksamen Vertrages u.a. die zwangsweise Beitreibung der Forderung für den Fall der Nichtzahlung in Aussicht gestellt worden? Haben Sie Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen erhalten und diese ernst genommen? 6) Sind Sie im Ergebnis des/der Telefonate oder aufgrund der übersandten Unterlagen davon ausgegangen, dass ein wirksamer Vertrag besteht, der Sie zur Zahlung verpflichtet und haben Sie deshalb Zahlungen geleistet? 7) Haben Sie sich vor Zahlung eines Geldbetrages von der Existenz des Eintrags Ihres Unternehmens auf der o.g. Internetseite überzeugt? Wie bewerten Sie den Nutzen des Eintrags für Ihr Unternehmen? 8) Gab es weitere telefonische Kontaktaufnahmen (Wann, durch wen und mit welchem Inhalt) 9) Sind Ihnen schriftliche Unterlagen (Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Mahnungen zugegangen? (bitte Ablichtungen beifügen) 10) Welche Zahlungen haben Sie geleistet? (wann und in welcher Höhe) Gab es die Möglichkeit der Ratenzahlung? 11) Haben Sie bereits Strafanzeige erstattet (falls ja, bei welcher Polizeidienststelle bzw. Staatsanwaltschaft)? Ist Ihnen ein Aktenzeichen bekannt? 12) Haben Sie anwaltlichen Rat oder andere Hilfe zur Abwehr der Forderungen in Anspruch genommen. Welche Ergebnisse sind erzielt worden? Sind Ihnen Kosten hierdurch entstanden? (Bitte Ablichtungen des Schriftverkehrs beifügen) Vielen Dank! Michael W. Polizeioberkommissar KPI Schwerin, Fachkommissariat Wirtschaft /Cybercrime 19061 Schwerin, Graf-Yorck-Straße 6 Vorgangsnummer Leitvorgang 313200/000103/02/14