Einspruch gegen Bußgeldbescheid zögert Punkteeintrag hinaus

Eine Eintragung in das Verkehrszentralregister in Flensburg erfolgt erst dann, wenn ein Bußgeldbescheid oder Strafbefehl rechtskräftig ist. Innerhalb von zwei Wochen kann aber gegen den Bußgeldbescheid oder den Strafbefehl Einspruch eingelegt werden.

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„Dadurch wird der Eintritt der Rechtskraft auf jeden Fall hinausgezögert. Gleichzeitig erfolgt auch der Eintrag ins Verkehrszentralregister später. Ob dies nach der Reform des Punktesystem sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden“, sagt Oliver Dietrich, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Ab dem 1. Mai 2014 gilt das neue Punktesystem. Damit ändert sich nicht nur die Ahndung der Verkehrsdelikte, sondern auch die Tilgungsfrist für die einzelnen Vergehen. Wirkt sich bislang ein neuer Eintrag noch tilgungshemmend für ältere Vergehen aus, gelten ab dem 1. Mai starre Fristen von zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. „Die Tilgungsfrist gilt dann für jedes Delikt separat. Die Tilgungsfristen setzen mit der Rechtskraft und nicht mit dem Tag des Verkehrsvergehens ein“, so Rechtsanwalt Dietrich.

Bei einer Straftat mit Entzug des Führerscheins setzt die zehnjährige Tilgungsfrist erst dann ein, wenn eine neue Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Spätestens jedoch nach fünf Jahren.

Mehr Informationen zum neuen Punktesystem  im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.

 

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