Im alten Jahr gab es eine massive Abmahnwelle durch Rechtsanwälte die sich auf urheberrechtliche Abmahnungen spezialisiert haben. Was ist passiert: Viele Nutzer im Internet haben Bilder, Filme oder Musik heruntergeladen oder getauscht und somit gegen Urheberrechte verstoßen. Viele der Nutzer haben diese Rechteverletzungen nicht gewollt. Dennoch sieht das Urhebergesetz für solche Verstöße Schadensersatzansprüche, Auskunftsansprüche und weitere für die Urheber vor. Daneben gibt es auch noch die strafrechtliche Ebene, da sich Urheberverletzer auch noch strafbar machen können.
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Was die meisten Nutzer aber nicht wissen. Die Staatsanwaltschaften stellen die strafrechtlichen Ermittlungen bei urheberrechtlichen Verstößen wegen Geringfügigkeit ein. In Sachsen-Anhalt muss man etwa 300 Verstöße begehen, ehe ein Strafverfahren begonnen wird. Die oben benannten Anwälte, welche in verschiedenen Foren im Internet auch namentlich bekannt sind, betreiben ein Abmahnwesen, was seines Gleichen sucht.
Hochspezialisiert und mit modernsten Mittel ausgerüstet, sitzen Datenüberwacher vor den Rechnern und überwachen die gängigen Filesharinganbieter. Wird ein Download eines Urheberrechtlich geschützten Musikwerkes entdeckt, geht die Maschinerie und die Abmahnabzocke los. Der Inhaber der IP-Adresse wird angeschrieben und mit einem mehrseitigen anwaltlichen Schriftstück überzogen, in dem es nur so von Gerichtsurteilen und anderen rechtlichen Erwägungen wimmelt. Dass der Betroffene hier es mit der Angst zu tun bekommt, ist nicht etwa Zufall, sondern Methode. Vieles was in den Schreiben steht, ist mit dem tatsächlichen Geschehen nicht vereinbar.
Daneben werden Unterlassungsansprüche und anwaltliche Kosten geltend gemacht, die in keinem Verhältnis zum eigentlichen Vergehen stehen. Nicht selten sind die anwaltlichen Forderungen im dreistelligen Bereich, so dass die Betroffenen es gleich mit der Angst zu tun bekommen. Die Rechnung ist einfach, wenn nur die Hälfte der betroffenen Nutzer zahlen, lohnt sich das Geschäft.
Aber offensichtlich nur für die Abmahnanwälte.
Die Rechtsanwaltskanzlei anwalt sofort hat Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt. In loser Folge werden wir auf verschiedene Probleme im Hinblick auf die Abmahnungen berichten unter anderen mit:
1. Anschlusshaftung, Störerhaftung, Haftung für Handlungen Minderjähriger,
2. Beweisbarkeit der Handlung,
3. Abmahnkosten und die Frage nach § 97 a Urhebergesetz
Die Rechtsanwaltskanzlei möchte mit diesen Beitrag keine Handlungen der Betroffenen Nutzer beschönigen oder gar gutheißen. Sehr fragwürdig ist die Vorgehensweise der Abmahnanwälte.
Die Änderungen im Urhebergesetz, insbesondere die Deckelung der anwaltlichen Abmahngebühren auf 100 € nach § 97 a Urhebergesetz sind nach den Willen des Gesetzgebers darauf zurückzuführen, dass dem Abmahnunwesen ein Riegel vorgeschoben werden sollte.
Es stellt sich für den Betroffenen immer mehr die Frage, geht es hier wirklich um die Urheberrechte oder um das anwaltliche Gebühreninteresse ?
Die Rechtsanwaltskanzlei anwalt sofort wünscht Ihnen ein gesundes neues Jahr und viel Kraft und Mut !