Eine Million Schadensersatz für Altkanzler Kohl

Eigentlich eine ganz klare Sache: Altbundeskanzler Kohl erhält Schadensersatz wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durch eine nicht durch ihn legitimierte Buchveröffentlichung. Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz: „Streiten kann man da nur um die Höhe der Entschädigung.“ Auch wenn eine Million für deutsche Verhältnisse eine Rekordwert sind, bleibt das Urteil des Landgericht Kölns noch 4 Millionen unter der ursprünglichen Forderung. Das ist meiner Meinung schon als Erfolg für die Beklagten zu werten“ , so der Kölner Medienrechtsexperte, Partner bei LHR, Kanzlei für Marken, Medien, Reputation.

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Warum die Sache unter Juristen einigermaßen einheitlich beurteilt wird: Kohl hatte niemals die konkrete Freigabe zur Veröffentlichung vorhandener Tonbandmitschnitte gegeben. Die Veröffentlichung erfolgte nur, weil die Verantwortlichen für die „Kohl-Protokolle“ – die Journalisten Heribert Schwan und Tilman Jens sowie der Heyne-Verlag – davon ausgegangen waren, dass ihr Auftraggeber wohl um das Abschalten des Rekorders gebeten hätte, wenn wirklich „off Records“ gesprochen werden sollte. Kohl selbst bewerte die Tonband-Protokolle als „streng vertraulich“ – Inhalte hätten ohne sein ausdrückliches Einverständnis niemals veröffentlicht werden dürfen.

Durch die unerwünschten Veröffentlichungen waren pikante Details zur Meinung von Kohl über Angela Merkel und die Bundespräsidenten Wulff und Weizsäcker bekannt geworden. Kohl hatte mit einer einstweiligen Verfügung den weiteren Vertrieb der Bücher stoppen können.
Die Beklagten haben noch die Möglichkeit, das Urteil anzufechten, es ist daher noch nicht rechtskräftig.

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